Schon seit Jahren fordert der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) die ersatzlose Abschaffung der Handwerkerrentenpflichtversicherung. „Endlich soll dieses Relikt aus den 30er-Jahren fallen“, begrüßte Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle einen entsprechenden Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz. Als nicht nachvollziehbar bezeichnete er allerdings die aus Sicht der Handwerker völlig willkürliche zeitliche Staffelung der von den Wirtschaftsministern befürworteten und angekündigten schrittweisen Umsetzung.
Die neue Regelung tritt allerdings erst ab Januar 2006 in Kraft. Wer sich zwischen Anfang 1996 und Ende 2005 in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig gemacht hat, für den wird die Dauer der Pflichtversicherung immerhin von 18 auf 10 Jahre verkürzt. Wer davor eine Existenz gegründet oder einen Betrieb übernommen hat, der hat Pech gehabt und muss die vollen 18 Jahre abwarten. Der Handwerkstag fordert die sofortige Abschaffung dieser nicht mehr zeitgemäßen Versicherungspflicht für Selbstständige ohne Übergangs- und Stichtagsfristen. Wer als mündiger Unternehmer in der gesetzlichen Versicherung versichert sein möchte oder den Status des Pflichtversicherten fortsetzen wolle, könne ja einen entsprechenden Antrag stellen.
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