Die Fachschule für Holztechnik in Michelstadt bereitet die Studierenden nach einer beruflichen Erstausbildung auf Führungsaufgaben im mittleren beruflichen Funktionsbereich vor. Mit einer staatlichen Prüfung, deren erfolgreicher Abschluss zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte(r) Techniker(in)“ berechtigt, schließt das Studium ab.
Studierende mit Hauptschulabschluss erhalten nach erfolgreicher Vollendung des ersten Studienjahres den mittleren Bildungsabschluss zuerkannt, wenn sie in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens „ausreichende“ Leistungen erreichen. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung wird die Fachhochschulreife zuerkannt.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule sind:
- 1. Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein gleichwertig anerkannter Abschluss.
- 2. Abschlussprüfung in einem anerkannten holztechnischen Ausbildungsberuf.
- 3. Bei Abitur oder Hochschulabschluss eine mindestens einjährige, bei Haupt- oder Realschulabschluss eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit in einem holztechnischen Beruf.
Die Ausbildung erfolgt in zwei Studienjahren. Der Unterricht beginnt jeweils nach den Sommerferien, wobei die Unterrichtszeiten nach hessischer Schul- und Ferienordnung gelten. Der Übergang in das zweite Studienjahr ist vom erfolgreichen Abschluss des ersten Studienjahres abhängig.
Ausbildungsinhalte:
Die Ausbildung vermittelt neben allgemeinen Inhalten zur Sprach- und Gesellschaftslehre schwerpunktmäßig, fachrichtungsbezogene berufliche Inhalte. Besondere Beachtung finden die neuen Technologien in den Holztechnischen Berufen. Insgesamt ist die Ausbildung technologisch ausgerichtet, beachtet aber auch Elemente der Gestaltung von Objekten.
Weiterhin wird lehrplanmäßig eine Einführung in das Fach „Berufs- und Arbeitspädagogik“ vermittelt.
Zusatzangebote:
Den Studierenden der Fachschule wird zusätzlich die Möglichkeit geboten, einen Lehrgang zum Erwerb des REFA-Scheines zu besuchen; dieser Lehrgang ist gebührenpflichtig.
Meisterprüfung:
Die Abschlussprüfung wird als Teil II (fachtheoretische Kenntnisse) der Meisterprüfung im Handwerk anerkannt. Im Odenwaldkreis werden auch Kurse für die Teile III und IV der Meisterprüfung im Handwerk angeboten; diese Kurse sind gebührenpflichtig.
Studiengebühren:
Der Besuch der Fachschule für Holztechnik ist gebührenfrei. Lediglich: für Werk- und Hilfsstoffe wird für die Ausbildungszeit eine Kostenpauschale von 200,- DM erhoben; Kosten entstehen auch für die regelmäßig durchgeführten Messebesuche, Betriebsbesichtigungen und die Studienfahrt. Eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ist möglich. Auskünfte dazu erteilen die Arbeitsämter.
Ausstattung:
Die Schule verfügt neben den üblichen Unterrichtsräumen und zeitgemäß eingerichteten Werkstätten über modernste Ausstattungen in den neuen Technologien (CAD/CNC/SPS/Internet).
Weitere Informationen:
Fachschule für Holztechnik
Erbacher Straße 50
64720 Michelstadt/Odw.
Tel 0 60 61/9 51-0, Fax ~/9 51-1 90
Internet: www.odenwald.de/bso o
Teilen: