Rundfunkgebühren auf PCs: Ab 2007 unterliegen internetfähige Computer als potenzielle TV- oder Radioempfänger der Rundfunkgebührenpflicht. Da solche Rechner aufgrund staatlicher Vorgaben wie der Pflicht zur elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung inzwischen in nahezu jedem Unternehmen stehen dürften, sind alle betroffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Computer zum Medienempfang genutzt werden. Wer schon Gebühren für herkömmliche Empfangsgeräte zahlt, wird aber nicht zusätzlich belastet.
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