Die Schäden, die der deutschen Wirtschaft durch die Einfuhr gefälschter Markenprodukte entstehen, nehmen seit Jahren zu. Deshalb hat die Bundeszollverwaltung 1995 die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) eingerichtet. Seither macht die Wirtschaft in zunehmendem Maße von der Möglichkeit Gebrauch, gefälschte Produkte bei der Einfuhr durch den Zoll beschlagnahmen zu lassen. Das zeigt sich besonders an der Entwicklung des Wertes beschlagnahmter Waren. n
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