In der BM-Juli-Ausgabe beklagte sich Christian Zander über das „Trauerspiel“ bei der Neuordnung der Tischlerausbildung. Er behauptet, mit der Entscheidung, an der Generalisten-Ausbildung festzuhalten, würde die Chance vertan, eine effektive Anpassung an die heutige Praxis zu erreichen. Diese Behauptung greift entschieden zu kurz und lässt viele Sachverhalte außer Acht, meint Arne Bretschneider, Betriebstechnischer Berater des Bundesverbandes HKH. Insgesamt sei ein schlüssiges Konzept auf den Weg gebracht worden.
Wir wissen nicht, woher Herr Zander seine Informationen bekommt. Wir wissen jedoch, dass er bei den Gesprächen mit dem Sozialpartner, der IG Metall, nicht dabei war. In diesen Gesprächen ist das Strukturmodell der offenen Handlungsfelder vom Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) als Lösung für die zunehmenden Inhalte und unterschiedlichen Einsatzstrukturen im Tischlerhandwerk offensiv vertreten worden. Von Seiten der IG Metall wurde dagegen die Meinung vertreten, dass eine Ausbildungsstruktur nach genau festgelegten Schwerpunkten für den Tischler sachgerecht sei. Diesem IG-Metall-Vorschlag konnte der BHKH allerdings nicht zustimmen. Er hätte eine zu starke Einschränkung für das Tischlerhandwerk nach sich gezogen. Künftige Entwicklungen – von denen wir alle wissen, dass sie kommen – hätten in der Ausbildung nicht berücksichtigt werden können.
Die Behauptung von Herrn Zander, der BHKH sei schuld an dem „Kehrschwenk“ in den Verhandlungen, ist daher schlicht falsch. Richtig ist, dass die Sozialpartner in ihren Abstimmungsgesprächen einen Konsens gefunden haben, der sich in dem Eckwertepapier widerspiegelt.
Hätten die Sozialpartner keinen Konsens gefunden, wäre die derzeitige Ausbildungsverordnung in Kraft geblieben. Damit wäre der von Herrn Zander befürchtete Reformstau garantiert gewesen. Denn Bereiche wie CNC und Baustellenmontage werden in der aktuellen Verordnung wenig beziehungsweise gar nicht berücksichtigt.
Was Herr Zander nicht sieht: Gerade durch die offene Formulierung in der Ausbildungsverordnung erhalten die Betriebe die Möglichkeit, innerhalb ihrer tatsächlichen Einsatzstruktur auszubilden. Der BHKH hat erreicht, dass diese Öffnung auch für die theoretische und praktische Gesellenprüfung gilt. Hier haben die Sozialpartner vereinbart, dass in beiden Prüfungsteilen der Tätigkeitsbereich berücksichtigt wird, in dem der Prüfling überwiegend ausgebildet wurde.
Am Rande sei noch bemerkt, dass Herr Zander den Lesern einen entscheidenden Punkt vorenthält: Seit Mitte 2004 gibt es die Fortbildungen Geprüfte/r Kundenberater/in, Geprüfte/r Fertigungsplaner/in und Geprüfte/r Fachbauleiter/in. Hier hat der BHKH gemeinsam mit der IG Metall bundeseinheitliche Möglichkeiten zu einer Spezialisierung auf Facharbeiterebene geschaffen.
Die Sozialpartner BHKH und IG Metall bringen damit ein schlüssiges Konzept auf den Weg. Es trägt sowohl den jetzigen Strukturen als auch künftigen Entwicklungen Rechnung. Und es erstreckt sich von der Erstausbildung über zielgerichtete Fortbildungen bis zur Meisterprüfung.
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