1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Steuer-Vergünstigungen gekippt

Die wichtigsten Steueränderungen 2008 im Überblick
Steuer-Vergünstigungen gekippt

Steuer-Vergünstigungen gekippt
Der Autor Bernhard Köstler ist Diplom- Finanzwirt und in der Finanz- verwaltung als Betriebsprüfer tätig
Zum 1.1.2008 treten unzählige Steueränderungen in Kraft. Zwar sinken die Steuersätze, doch im Gegenzug wurden zahlreiche steuerliche Vergünstigungen gekippt. Wer Zeit und Muße hat, sollte deshalb die letzten Wochen des Jahres 2007 dazu verwenden, gegenzusteuern. Hier die wichtigsten Änderungen, die im Jahr 2008 anstehen.

Investitionsabzugsbetrag löst Ansparabschreibung ab
Die Ansparabschreibung wird durch eine neue Vorschrift zum Investitionsabzugsbetrag ersetzt und bringt für viele Handwerksbetriebe erhebliche Vorteile. Plant ein Handwerksbetrieb in den nächsten drei Jahren (bisher zwei) den Kauf neuer oder gebrauchter Anlagegegenstände (bisher nur neue), kann er hierfür bereits heute 40 Prozent seiner voraussichtlichen Investitionskosten steuersparend verbuchen. Hierzu müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Wert des Betriebsvermögens eines bilanzierenden Handwerkers darf in dem Jahr, in dem der 40%-ige Investitionsabzugsbetrag abgezogen wird, nicht mehr als 235 000 Euro betragen.

Tipp: Bei selbstständigen Handwerkern, bei denen das Wirtschaftsjahr vom 1.1.2007 bis 31.12.2007 läuft, greift diese Neuregelung bereits zum 31.12.2007. Wer also in den Jahren 2008 – 2010 den Kauf gebrauchter Maschinen für 100 000 Euro plant, kann bereits im Jahr 2007 seinen Gewinn um 40 000 Euro drücken.
Sofortabzug wird eingeschränkt
Im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 wurden die gesetzlichen Vorschriften zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern völlig neu gefasst. Ein Bau- und Möbelschreiner hat bei Anschaffung betrieblicher Anlagegegenstände bis 31.12.2007 die Möglichkeit, Anschaffungskosten bis höchstens 410 Euro netto sofort den Betriebsausgaben zuzurechnen. Für Neuinvestitionen ab 1.1.2008 gilt dagegen die Höchstgrenze von netto 150 Euro. Beim Anschaffungszeitpunkt kommt es übrigens nicht auf den Zahlungszeitpunkt an, sondern auf den Zeitpunkt, in dem ein Unternehmer über die Anlagegegenstände wirtschaftlich verfügen konnte.
Beispiel: Wurden Gegenstände des Anlagevermögens mit Netto-Anschaffungskosten von höchstens 410 Euro bis 31.12.2007 geliefert und erst im Jahr 2008 bezahlt, greifen noch die alten Regelungen und die Anschaffungskosten sind noch 2007 vom Gewinn abzuziehen. Wurden betriebliche Gegenstände dagegen bereits 2007 bezahlt und erst 2008 geliefert, gilt die neue 150-Euro-Grenze. Neu ist seit 1.1.2008 auch, dass betriebliche Anlagegegenstände mit einem Kaufpreis von 150,01 Euro bis 1 500 Euro in einem Sammelposten verteilt auf fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden müssen und dass die strengen Aufzeichnungsregeln entschärft wurden.
Letztmals degressive Abschreibung sichern
Für Neuinvestitionen ab 2008 kann nur noch die lineare Abschreibung abgezogen werden. Danach werden die Anschaffungskosten einer Maschine oder eines Pkws gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Die in den ersten Jahren nach der Investition steuerlich deutlich günstigere degressive Abschreibung von derzeit 30 Prozent ist damit passé. Wer sich also höchstmöglich Steuervorteile sichern möchte, sollte noch bis 31.12.2007 investieren.
Tipp: Die degressive Abschreibung ist gerettet, sobald der Anlagegegenstand bis 31.12.2007 geliefert wird. Wann er bezahlt wird, spielt für den Beginn der Abschreibung keine Rolle. Entscheidend ist einzig und alleine der Lieferzeitpunkt.
Steuersätze bei GmbHs sinken
Der Körperschaftsteuersatz wird ab 2008 von 25 % (26,4 % mit Solidaritätszuschlag) auf 15 % (15,8 % mit Solidaritätszuschlag) gesenkt. Musste die GmbH oder die AG für ihre Gewinne bisher für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 400 Prozent von rund 38,56 % an Finanzamt und Gemeinden überweisen, sind es ab 2008 je nach Gewerbesteuerbelastung zwischen 29,83 und 33 %. Zwar sinken die Steuersätze, im Gegenzug fallen jedoch zahlreiche Steuervergünstigungen ersatzlos weg. Dass die steuerliche Entlastung 2008 nicht so üppig ausfällt wie erwartet, werden Inhaber von Kapitalgesellschaften daran merken, dass sie beim Finanzamt bei einem Antrag auf Herabsetzung ihrer vierteljährlichen Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer 2008 und zur Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags erstmals ein amtliches Formular ausfüllen müssen. Bisher genügte dem Finanzamt ein formloses Schreiben. In dem Vordruck „KST/GewSt Vz (2008) 07“ müssen die Unternehmer nicht nur ihr voraussichtlich zu versteuerndes Einkommen für 2008 eintragen, sondern sie müssen auflisten, inwiefern berücksichtigt wurde, dass zahlreiche Vergünstigungen ab 2008 unter den Tisch fallen.
Tipp: Das amtliche Formular zur Anpassung der Vorauszahlungen kann im Internet unter www.finanzamt.bayern.de/informationen/steuerinfos/fachthemen/Koerperschaftsteuer/koerperschaftsteuer_vz.htm ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Auch bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Bei Personenunternehmen wie Einzelunternehmen oder Personengesellschaften sollen für im Unternehmen gehaltene Gewinne ab 2008 auf Antrag erst einmal nur 28,25 Prozent Steuern fällig werden. Bei späteren Entnahmen sollen dann nochmals 25 Prozent bezahlt werden. Allerdings werden die 25 Prozent dann nur auf die Entnahmen abzüglich der bereits geleisteten Steuerzahlungen von 28,25 Prozent fällig. Die effektive Steuerbelastung beträgt somit zwischen 32 und 36 Prozent. Um die Gewerbesteuer zu neutralisieren, wird der Anrechnungsfaktor für Gewerbesteuer nach § 35 EStG vom 1,8-fachen auf das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags angehoben; die Anrechnung ist maximal auf die Höhe der gezahlten Gewerbesteuer begrenzt. Bis zu einem Hebesatz von 380 % kommt es durch die höhere Gewerbesteueranrechnung praktisch zu einer kompletten Neutralisierung der Gewerbesteuer.
Tipp: Möchte ein Handwerker sein Haftungsrisiko mindern und zusätzlich möglichst wenig Steuern bezahlen, sollte in 2008 die Gründung einer GmbH in Erwägung gezogen werden. Der Weg in die Kapitalgesellschaft dürfte noch erleichtert werden, weil im Rahmen der in 2008 in Kraft tretenden GmbH-Reform das notwendige Stammkapital einer GmbH von derzeit 25 000 Euro auf 10 000 Euro gesenkt wird. In der Anfangsphase ist sogar die Gründung einer Mini-GmbH ohne Stammkapital möglich.
Hin und her bei Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist im Gegensatz zur gegenwärtigen Rechtslage ab 1.1.2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Damit die Mehrbelastung jedoch nicht zu hoch ausfällt, senkt das Finanzamt die Gewerbesteuermesszahl von 5 auf 3,5 Prozent. Durch die Gewerbesteuermesszahl ermittelt das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag, auf den die Gemeinde anschließend ihren Hebesatz anwendet und die Gewerbesteuerzahlungen festsetzt.
Beispiel: Bauschreiner Huber hat einen gewerbesteuerlichen Gewinn von 100.000 Euro erzielt. Der Hebesatz seiner Gemeinde beträgt 400 Prozent. Im Jahr 2007 müsste Herr Huber Gewerbesteuerzahlungen von 20 000 Euro leisten (5 % von 100 000 Euro = 5 000 Euro x 400 % = 20 000 Euro). Im Jahr 2008 wären es dagegen nur noch 14 000 Euro (3,5 % von 100 000 Euro = 3 500 Euro x 400 % = 14 000 Euro). Bei Personenunternehmen steigt zudem der auf die Einkommensteuer anzurechnende Teil des Gewerbesteuermessbetrags vom 1,8- auf das 3,8-fache. Wermutstropfen: Ab 2008 sind grundsätzlich alle Zinsen zu 25 % dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen.
Mittelständler muss keine Zinsschranke fürchten
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde eine so genannte „Zinsschranke“ eingeführt. Danach werden die Zinsaufwendungen eines Unternehmens mit dem Gewinn verglichen. Sind die Zinsaufwendungen zu hoch, darf nur ein Teil abgezogen werden. Die nicht abziehbaren Zinsen gehen jedoch nicht verloren. Sie dürfen in den nächsten Jahren Steuer sparend abgezogen werden.
Tipp: Kleine und mittelständische Unternehmen können jedoch aufatmen. Betragen die Zinsaufwendungen pro Unternehmen und Wirtschaftsjahr nicht mehr als eine Million Euro, greifen die Neuregelungen nicht.
Neue Buchführungsgrenzen kontern
Handwerker, deren Umsatz unter 500 000 Euro liegt, dürfen ihren Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, wenn ihr Gewinn gleichzeitig nicht mehr als 30 000 Euro beträgt. Die Gewinnhöchstgrenze wird jedoch zum 1.1.2008 auf 50 000 Euro angehoben.
Tipp: Hat das Finanzamt einen Handwerker zum 1.1.2009 zur Bilanzierung aufgefordert, weil sein Gewinn über der alten Grenze von 30 000 Euro lag, kann die Bilanzierungspflicht noch vermieden werden. Lag der Gewinn nämlich nicht über 50 000 Euro und ist auch im Jahr 2008 nicht damit zu rechnen, dass der Gewinn über die neue Höchstgrenze steigt, wird das Finanzamt seine Aufforderung zur Bilanzierung auf Antrag zurückziehen. Der Antrag sollte natürlich noch vor dem 1.1.2008 gestellt werden. ■

Bonus zu Handwerksleistungen ausgedehnt

Weitere Änderungen

Identifikationsnummer für mehr Transparenz: Spätestens im ersten Quartal 2008 soll jeder Steuerzahler und jedes Unternehmen anstelle seiner bisherigen Steuernummer eine lebenslange Identifikationsnummer erhalten. Mit diesen neuen Ordnungskennzeichen erhoffen sich die Finanzämter mehr Kontrollmöglichkeiten. Denn selbst wenn ein Unternehmer umzieht, behält er seine Identifikationsnummer und Kontrollmitteilungen über Einnahmen können ihm noch Jahre später zweifelsfrei zugeordnet werden.
Bonus zu Handwerksleistungen ausgedehnt: Beauftragen Privathaushalte einen Handwerker, dürfen die Kosten für die Arbeitsleistung unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a Abs. 2 EStG in Höhe von 20 Prozent, maximal in Höhe von 600 Euro auf die Steuerschuld angerechnet werden. Bisher war diese Regelung nur auf Arbeiten in den deutschen Haushalten beschränkt. Das Jahressteuergesetz 2008 bestimmt nun, dass auch Handwerksleistungen für Haushalte in der EU, sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island begünstigt sind. Die Ausdehnung der Steueranrechnung auf ausländische Haushalte gilt übrigens nicht erst ab 1.1.2008, sondern für alle noch änderbaren Steuerbescheide der vergangenen Jahre.
Erbschaftsteuerreform: Die geplanten Verbesserungen zur erbschafts- und schenkungssteuerlichen Behandlung von Betriebsübernahmen sind weiterhin auf Eis gelegt. Eine Entscheidung, wie Betriebsübernehmer künftig besteuert werden, wird erst im ersten Halbjahr 2008 erwartet.
Reichensteuer: Ab 2008 greift die Reichensteuer für Steuerzahler mit Spitzensteuersatz auch für Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de