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T-G4 heißt jetzt TSM

Allgemein
T-G4 heißt jetzt TSM

Mit dem Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung im Tischlerhandwerk am 1. August 1997 haben auch die intensiven Diskussionen um die Novellierung der überbetrieblichen Lehrgänge (ÜBL) begonnen. Welche Änderungen in Zukunft zu beachten sind, beschreibt Dipl.-Ing. Wolfgang Heer, Abteilung Berufsbildung im Bundesverband HKH.

Überbetriebliche Lehrgänge neu konzipiert

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes HKH hat das erforderliche Maß für diese Lehrgänge nach Anhörung der jeweiligen Landesfachverbände festgelegt. Inzwischen ist die Arbeit an den neuen Lehrgängen nahezu abgeschlossen. Vorgesehen ist, „alte“ Lehrgänge zu streichen, so daß die überbetrieblichen Lehrgänge (ÜBL) von ehemals maximal elf Wochen (für das 2. und 3. Lehrjahr, ohne die sogenannten „Einführungslehrgänge“, die zwischen einer und vier Wochen angeboten wurden) auf vier Wochen im ersten Lehrjahr und vier Wochen im 2./3. Lehrjahr begrenzt werden.
Umfang zukünftiger ÜBL
Der Bedarf für die überbetrieblichen Lehrgänge im Tischler-/Schreinerhandwerk wurde wie folgt ermittelt und beschlossen:
• Maschinenlehrgänge
(Kurzbezeichnung bisher T-G4, künftig „TSM“ = Tischler/ Schreiner Maschinenlehrgang)
Dauer: 3 x 1 Woche, Teilnehmer: aus dem 1., 2. und ggf. 3. Lehrjahr.
Das Konzept für die TSM-Lehrgänge basiert auf einem intensiven Training der Lehrlinge an den wichtigsten und gefährlichsten Maschinen in Tischlereien mit dem Ziel, daß das sichere Arbeiten „in Fleisch und Blut“ übergeht und so Unfälle vermieden werden. Ganz bewußt finden sich im Rahmenlehrplan jene Arbeitsschritte an den Maschinen wieder, die zum einen dringend notwendig sind und zum anderen ein Gefährdungspotential besitzen. Da für die Maschinenarbeit auch das Verständnis über Arbeitsabläufe erforderlich ist, enthalten die Lehrgänge auch hierzu entsprechende Inhalte. Dies ist insbesondere in der dritten Woche deutlich erkennbar. Da im Zusammenhang mit Maschinenarbeit auch das Heben von Lasten erfolgt, wird dies ebenfalls richtig trainiert. Handkettensägemaschinen kommen auch im Tischlerhandwerk zum Einsatz. Die üblichen Einsatzmöglichkeiten dieser Maschine werden in der dritten Lehrgangswoche praktisch trainiert und gelernt.
Neben den neuen Inhalten der TSM-Lehrgänge und dem neuen didaktischen Konzept wurden speziell zu den Lehrgangswochen abgestimmte Werkstücke ausgewählt. Zukünftig müssen die Ausbilder sich an die Werkstückvorgaben halten, wenn die Zuschüsse der Holz-BG in Anspruch genommen werden. Die bundesweit einheitliche Werkstückvorgabe stellt sicher, daß alle im Rahmenlehrplan aufgeführten Arbeitsgänge an den Maschinen trainiert werden. Zusätzlich ist dadurch die höchste Wahrscheinlichkeit gegeben, daß die Lehrlinge landauf – landab auf dem gleichen Kenntnisstand hinsichtlich der Maschinenarbeit sind. Um den Ausbildern eine Wahlmöglichkeit bei den Werkstücken einzuräumen, werden zu allen Lehrgängen bis zu drei Möglichkeiten zur Wahl gestellt (momentan steht die Auswahl noch nicht zur Verfügung!). Jedes Jahr soll dann ein neues Stück hinzukommen und ein altes aus dem Verkehr gezogen werden. Grundsätzlich hat nun jedermann die Chance, ein Stück für die TSM-Lehrgänge vorzuschlagen, um sich so kreativ in diese Lehrgänge einzubringen. Vorschläge werden durch die Holz-BG und den Bundesverband HKH gecheckt und bei Eignung in die Lehrgangsmappe aufgenommen.
Die Lehrgänge dürften beim Erscheinen dieser Ausgabe BM-EXTRA Karriere bereits in Kraft getreten sein (voraussichtlich 1. Juli 1999). An der Erstellung der Rahmenlehrpläne haben die Sozialpartner und die Holz-BG mitgewirkt. Die Holz-BG hält den Zuschuß von 60,- DM pro Lehrgangswoche aufrecht und unterstreicht damit die Bedeutung und Notwendigkeit dieser Lehrgänge. Der bisherige TG-4-Lehrgang wird noch voraussichtlich bis zum 1. Juli 2000 im Rahmen einer Übergangsfrist vom Bund gefördert.
• Oberflächenlehrgänge
(Kurzbezeichnung künftig „TSO“ = Tischler/Schreiner Oberflächenlehrgang)
Dauer: 2 x 1 Woche; Teilnehmer: aus dem 2. ggf. 3. Lehrjahr.
Um den Praxisbezug sicherzustellen, wurde das neue Konzept der Oberflächenlehrgänge in enger Zusammenarbeit mit Ausbildungsmeistern von Bildungsstätten sowie selbständigen Tischlermeistern erstellt. Alle Beteiligten waren sich dabei einig, daß die Inhalte der neuen Oberflächenlehrgänge auf die notwendige Qualifikation eines Lehrlings am Ende der Ausbildung abgestimmt sein müssen. Effekt-, Gießlacke u. ä. finden sich daher im Rahmenlehrplan nicht. Ziel der TSO-Lehrgänge ist, den Lehrlingen den richtigen Umgang mit den üblichen Materialien und Techniken zu vermitteln. In der ersten Woche liegt der Schwerpunkt beim Herstellen zu lackierender Flächen, dem Vorbereiten, Vorbehandeln und Beizen sowie dem transparenten Lackieren dieser Teile. In der zweiten Woche sollen die farbigen Lacke zur Anwendung kommen und auch Beschichtungsmaterialien für maßhaltige Außenbauteile verarbeitet werden. Auch die Verarbeitung und Anwendung von Ölen und Wachsen ist Inhalt dieser Woche. Das Ausbessern beschädigter Oberflächen und das Instandsetzen nimmt – lehrlingsgerecht – einen relativ geringen Zeitanteil in Anspruch.
Die Straffung der Lehrgangsinhalte und die klare Orientierung am Ausbildungsrahmenplan hat zu praxisgerechten, zeitgemäßen Lehrgängen geführt. Was nun noch fehlt, ist eine möglichst bundesweit einheitliche Durchführung dieser zwei Lehrgangswochen. Beim TSM ist dies durch Unterstützung durch die Holz-BG und der Werkstückvorgaben sichergestellt. Beim TSO fehlt es zur Zeit noch an einem einheitlichen Lehrgangsbegleitheft und an einer regelmäßigen Tagung der Ausbilder. Hinsichtlich des Lehrgangsbegleitheftes haben sich mittlerweile Interessierte gemeldet. Hoffen wir, daß das Vorhaben zur Erstellung dieses Heftes gelingt.
Hinsichtlich des Inkrafttretens der TSO-Lehrgänge trifft die gleiche Aussage wie bei den TSM-Lehrgängen zu.
• Sonstige überbetriebliche
Lehrgänge
Einige Bundesländer möchten ergänzend zu den beiden vorgenannten Lehrgängen weitere ÜBL anbieten. Dies bezieht sich insbesondere auf das erste Lehrjahr der Grundstufe. Lehrgänge der Grundstufe werden in der Regel nicht durch den Bundesverband HKH initiiert. Geeinigt haben sich die Bundesländer darauf, daß maximal drei Wochen für länderspezifische „Einführungslehrgänge“ angesetzt werden. Diese Lehrgänge werden in Verantwortung der Landesfachverbände konzipiert und eingeführt. In Ländern/Regionen mit Berufsgrundschuljahr entfallen derartige Lehrgänge grundsätzlich.
Die zulässigen ÜBL haben basierend auf der Beschlußlage des Bundesverbandes HKH eine Höchstdauer von acht Wochen, wobei maximal vier Wochen der Grundstufe und ebensoviel der Fachstufe zuzurechnen sind. Gegenüber dem bisherigen Zustand wurden folglich sieben Wochen mögliche ÜBL in der Fachstufe (2. und 3. Lehrjahr) gestrichen.
Wegfall von Lehrgängen
Folgende Lehrgänge entfallen künftig:
Die Bezuschussung dieser Lehrgänge durch das Bundeswirtschaftsministerium läuft voraussichtlich nur noch bis zum 31. Juli 2000. Diese Übergangsfrist ist notwendig, um den Bildungsstätten genügend Zeit für die organisatorischen Anpassungen zu geben.
Streichungen – warum ?
Die Streichung der o. a. Lehrgänge läßt sich jeweils fachlich begründen. Am Beispiel des „Fensterlehrganges“ sollen die Gründe für die Streichung erläutert werden:
Im alten Ausbildungsrahmenplan findet sich im 3. Lehrjahr unter Nr. 6 „Herstellen von Holzverbindungen“ unter
i) Holz und Werkzeuge für Verbindungen im Fensterbau aus Vollholz auswählen und diese Verbindungen herstellen, insbesondere Blendrahmen und Flügelecke, untere Blendrahmen- und Flügelecke mit Regenschiene, Kreuzsprosse mit Fase, unterschnitten, und Kreuzsprossen auf Gehrung.
Es wird also laut Ausbildungsrahmenplan vorgeschrieben, daß ein Fenster gebaut werden muß. Dies können und wollen heute nicht alle Ausbildungsbetriebe. Trotzdem müßten sie es tun oder den Auszubildenden zur ÜBL schicken. Alternativ wäre ein Ausbildungsverbund denkbar.
In dem neuen Ausbildungsrahmenplan ist der Zwang zum Bau eines Fensters nicht mehr gegeben. Im 2. Ausbildungsjahr heißt es unter Nr. 6 „Herstellen von Teilen und Zusammensetzen zu Erzeugnissen“ unter
Vorbereiten:
  • a) Bauarten und Konstruktionen, insbesondere für Möbel, Innenausbau, Fenster, Türen, Treppen, Trennwände und Böden, unterscheiden
  • b) Werkstoffe und Halbzeuge, insbesondere für Möbel, Innenausbau, Fenster, Türen, Treppen, Trennwände und Böden unterscheiden und auswählen
  • c) Fertigungsrisse anfertigen.
Herstellen von Teilen:
f) Werkstoffe nach Listen zuschneiden
g) Teile zuordnen und zwischenlagern
h) Werkstoffkanten und Flächen beschichten und bearbeiten
i) Rahmen, Korpusse und Gestelle herstellen
k) Formteile herstellen
l) Vorrichtungen und Schablonen nach Vorgaben und nach eigenen Ideen herstellen und instandhalten.
Nirgends in dem neuen Ausbildungsrahmenplan steht nun geschrieben, daß Fenster gebaut werden müssen. Die Bauarten und Konstruktionen von Möbeln, Fenstern, Türen usw. muß der Auszubildende unterscheiden können. Er muß Werkstoffe zuschneiden, Werkstoffkanten bearbeiten und beschichten, Rahmen, Korpusse, Gestelle, Formteile und Vorrichtungen herstellen können. Unter „Rahmen herstellen“ kann der Ausbildungsbetrieb nun einen Fenster- oder einen Türrahmen verstehen. Im Prinzip sogar den Bilderrahmen. Diese Aussage wurde bereits fälschlich ausgelegt (siehe BM 11/1998). „Im Prinzip“ bedeutet nicht, daß das Niveau der Ausbildung gesenkt werden soll! Das Gegenteil ist der Fall! Es geht vielmehr um notwendige Freiräume in der Ausbildungspraxis. Der Ausbildungsrahmenplan beschreibt den Korridor, der zur Berufsfähigkeit führt. Die Breite dieses Korridors hat aufgrund der Entwicklungen im Tischlerhandwerk deutlich zugenommen.
Der neue Ausbildungsrahmenplan stellt folglich eine Plattform dar, die Spielraum für die betriebliche Situation läßt. Der Ausbilder hat definitiv mehr Freiheit. Diese Freiheit war auch geplant, um jenen Betrieben, die Schwerpunktfertigungen haben, auch zukünftig das Ausbilden zu ermöglichen. Eine produktorientierte überbetriebliche Ausbildung (T-G 5-Lehrgänge) ist aus heutiger Sicht nicht mehr zu vertreten. Weder die Ausbildungsordnung noch die betriebliche Praxis liefern Begründungen für das Aufrechterhalten der o. a. Lehrgänge. Diese fachlichen Gründe werden durch die Statistik über die Inanspruchnahme der Lehrgänge gestärkt. n
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