Die Handwerkskammern bieten neue angepasste Fortbildungsabschlüsse an, für die bundeseinheitliche Regelungen getroffen sind, zum Beispiel anstelle der Lehrgänge „Fachkaufmann/Fachkauffrau Handwerkswirtschaft“, „Betriebsassistent/in im Handwerk“ oder „Technisch-kaufmännische Fachkraft im Handwerk“ nunmehr den Abschluss „Technischer Fachwirt/in (HWK)“.
Diese vom Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) empfohlene Qualifizierung befähigt, „Aufgabenbereiche eines Meisters eigenverantwortlich zu übernehmen“. Die Vorbereitungslehrgänge vermitteln praxisnahe Kenntnisse im organisatorisch-technischen wie im kaufmännischen Bereich, um „die Lücke zwischen Werkstatt und Büro“ zu schließen. Angesprochen sind alle, die eine gewerblich-technische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und sich nun ein umfassendes kaufmännisch-rechtliches Wissen aneignen wollen: Gesellen, Facharbeiter oder sonstige Fachkräfte, die vom handwerklich-technischen in den kaufmännischen Bereich wechseln und dort eigenverantwortlich Aufgaben übernehmen wollen.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung im Handwerk bestanden oder in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nach § 25 BBiG eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Außerdem sind Anwenderkenntnisse in der EDV nachzuweisen. Detaillierte Auskünfte erteilen die Handwerkskammern.
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