Zu einem interessanten Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gerhard Laule, Rechtsanwalt in Frankfurt/Main, in Auftrag gegeben vom Malaysian Timber Council (MTC). Danach nämlich würden deutsche Länder und Gemeinden, die bei öffentlich ausgeschriebenen Bauvorhaben eine Verwendung von Tropenhölzern ausschließen, gegen das Übereinkommen zur Errichtung der WTO sowie die Artikel XI (1) und III (4) des GATT 1994 verstoßen. Der Ausschluß werde auch nicht durch das Internationale Tropenholz-Abkommen von 1994 (ITTA) getragen.
“Setzen Kommunen die Forderung nach einem Tropenholzverzicht, wie es zum Beispiel das Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder/Allianza del Clima in den letzten Jahren gefordert hat, in ihren öffentlichen Ausschreibungen durch, verstoßen sie gegen geltende, von der Bundesregierung mitgetragene und unterschriebene, internationale Abkommen”, sagt Laule. Tropenholz werde in solchen Fällen gegenüber heimischen Hölzern diskriminiert. Ein Staat dürfe einem anderen die Änderung seiner Umweltpolitik nicht aufzwingen.
Gute Chancen räumt das Gutachten der Anstrengung eines Musterfalles ein. So heißt es u. a.: “Wird ein Gebot ausschließlich wegen der Verwendung von Tropenholz übergangen, obgleich der Bieter den Vergabekriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) entspricht, kann der Bieter sich an die zuständige Vergabeprüfstelle wenden.”
Die Vergabeprüfstelle sei verpflichtet, ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, wenn sich Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Vergabevorschriften ergäben. Stehe fest, daß ein Bieter allein wegen des Angebots von Tropenholz den Zuschlag nicht erhalten hat, könne zudem Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.. n
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