Wer sich bis Ende dieses Jahres zur Meisterprüfung anmeldet, kann wählen, ob er nach alter oder neuer Regelung geprüft wird. Verfahren, die bis 30. Juni 2008 begonnen haben, werden jedoch gemäß der alten Verordnung zu Ende geführt. Diejenigen, die ihre Prüfung nach der alten Verordnung nicht bestanden haben und sich bis zum 30. Juni 2010 zur Wiederholungsprüfung anmelden, können diese ebenfalls nach den alten Vorschriften ablegen.
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