Der deutsche „Ingenieur“ hat weltweit einen guten Ruf. Mit der Abschaffung des Abschlussgrades „Diplom-Ingenieurin/Ingenieur“ und der Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen wurde auch die automatische Berufsbezeichnung durch den Studienabschluss abgeschafft. Die dadurch insbesondere in NRW entstandene Lücke will die Hochschule OWL jetzt schließen: Der Senat der Hochschule hat mit Unterstützung des Hochschulrats eine Ordnung beschlossen, die die Bescheinigung der Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“ regelt. Damit geht sie als erste Hochschule in NRW dieses Thema offensiv an.
Absolventinnen und Absolventen der ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge hatten seit der Umstellung auf Bachelor und Master immer wieder um Bescheinigungen gebeten, die ihnen die etablierte Berufsbezeichnung ermöglicht. Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist nach dem Ingenieurgesetz geschützt. Es regelt, dass die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ allein oder in einer Wortverbindung insbesondere führen darf, wer das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule mit Erfolg abgeschlossen hat.
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