Die Änderung der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung erleichtert beruflich Qualifizierten die Aufnahme eines Studiums: Handwerksmeister müssen seit dem 1. März 2009 keine vierjährige Berufserfahrung mehr nachweisen, um auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung die akademische Laufbahn einschlagen zu können.
Bereits seit dem Wintersemester 2006/07 können Meister unabhängig von der Note ihrer Meisterprüfung an jeder Hochschule oder Berufsakademie in Baden-Württemberg studieren – und zwar ein ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung entsprechendes Fach. Ist der angestrebte Studiengang nicht mit der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit verwandt, muss eine Eignungsprüfung ablegt werden.
Weitere Informationen gibt es bei Andreas Spielmann von der Abteilung Berufsbildung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken unter 07131 791160 oder im Internet:
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