Das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstätten-Verordnung verpflichten jeden Unternehmer zu vorbeugenden Brandschutz-Maßnahmen. Dazu gehören neben regelmäßig gewarteten, funktionsbereiten Feuerlöschern vor allem auch vorschriftsmäßige Flucht- und Rettungswege, die schon bei der Bau- und Einrichtungsplanung vorzusehen und amtlich abzunehmen sind. Viele Unternehmer meinen, sie hätten damit ihre Pflicht für alle Zeit erfüllt. Doch weit gefehlt. Der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. weist darauf hin, dass er auch später, im laufenden Betrieb, für ordnungsgemäße Flucht- und Rettungswege haftet. Dieser Verantwortung kann sich kein Unternehmer entziehen – und sie wiegt umso schwerer, als es hier nicht nur um Sachwerte, sondern um Menschenleben geht.
Im laufenden Betrieb nutzen Mitarbeiter die Rettungswege oft als Abstellfläche, vielleicht sogar für brennbare Materialien oder Zwischenprodukte. Dies ist in keinem Fall zulässig. Auch die Ausgangstüren dürfen niemals zugestellt werden – und müssen sich jederzeit leicht öffnen lassen. Ein besonderes Augenmerk sollte zudem auf die Rettungssymbole gelegt werden. Sie müssen im Notfall – auch bei schlechter Sicht durch Rauch oder Dunkelheit – klar und deutlich den Weg weisen, auf dem Mitarbeiter und Besucher sich in Sicherheit bringen können. Deshalb ist nicht nur die Funktion der Symbolbeleuchtung regelmäßig zu kontrollieren, sondern auch dafür zu sorgen, dass die Hinweisschilder gut sichtbar sind.
Ein regelmäßiger Check bringt Sicherheit und deshalb sollte ein verantwortungsvoller Unternehmer alle zwei Jahre seinen gesamten Betrieb einer Brandschutz-Inspektion unterziehen. Gründliche Einweisungen und Brandschutz-Schulungen für die Mitarbeiter vertiefen zudem das Verständnis und schärfen ihr Risiko- und Verantwortungsbewusstsein. Qualifizierte Brandschutz-Fachbetrieben erhält man beim bvbf Bundesverband Brandschutz Fachbetriebe e.V., 34117 Kassel oder unter www.bvbf-brandschutz.de.
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