Seit 1996 muß für Produkte, die für die Sicherheit baulicher Anlagen bedeutsam sind, die Übereinstimmung mit den technischen Regeln nachgewiesen werden – in Form eines Ü-Zeichens. Die jetzt überarbeitete Informationsschrift vom Glasveredler Interpane (Lauenförde), gibt detailliert Auskunft über alle wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Ü-Zeichen. Ein Auszug aus der aktuellen Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) ergänzt die Broschüre.
Auf acht Seiten vermittelt die Druckschrift einen komprimierten Überblick über Schwerpunkte der Regelung in der Bauregelliste A des DIBt (Ausgabe 98/1), Zertifizierungsstellen, die drei Varianten des Ü-Zeichens (ÜH-, ÜHP-, ÜZ-Zeichen) sowie die Handhabung der Regelungen in Bezug auf Mehrscheiben-lsolierglas. Das Ü-Zeichen ist im übrigen kein Qualitätssiegel – vielmehr der Nachweis, daß das gelieferte Bauprodukt mit den bekannten technischen Regeln übereinstimmt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Bauprodukte nach § 24 Abs. 4 ohne das Ü-Zeichen verwendet, handelt ordnungswidrig. Werden bei der Bauausführung Produkte eingesetzt, die unberechtigt mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sind, kann eine Einstellung der Bauarbeiten angeordnet werden.
Die aktuelle Informationsschrift ist bei Interpane unter der Fax-Nummer 05273/809-238 oder über das Internet unter www.interpane.de kostenlos erhältlich. n
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