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Weniger wäre mehr gewesen

Stellungnahme des Bundesverbandes des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks – Bundesinnungsverband für das Tischlerhandwerk, Wiesbaden:
Weniger wäre mehr gewesen

Einen Rundumschlag besonderer Art führt Herr Zander mit seinem Beitrag „Weniger ist mehr!“ Mal nimmt er die Qualität der Arbeitsprobe, dann die der Ausbilder und Auszubildenden sowie auch die der Berufsschule und der Verbände ins Visier. Letztlich bekommt jeder sein „Fett“ ab. Da am Ende nur ein großes Durcheinander übrigbleibt, wäre es der Sache dienlich gewesen, wenn Herr Zander seinen Ausruf „Weniger ist mehr!“ auch auf seinen gleichlautenden Artikel angewandt hätte. Doch zur Sache selbst:

Sinn und Zweck der neuenAusbildungsordnung
Das Ziel der Berufsausbildung im Tischlerhandwerk ist die Berufsfähigkeit in eben diesem Handwerk. Auszubildende sollen zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren an ihrem Arbeitsplatz befähigt werden.Sie sollen lernen, berufliche Aufgabenstellungen selbständig und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Diese Forderung bestand schon immer, ist aber mit der neuen Ausbildungsordnung nun besonders hervorgehoben (siehe § 3). Darüber hinaus sollen die Auszubildenden lernen, sich auf neue Arbeitsgebiete einzustellen und sich auch selbst darin einzuarbeiten. Diese Ziele der Ausbildungsordnung finden sich übrigens heute in allen modernen Ausbildungsordnungen.
Moderne Ausbildungsordnungen sind so offen formuliert, daß Betriebe mit Schwerpunktfertigung weiterhin ausbilden können. Dies ist gewollt, eindeutig und keineswegs Ausdruck von Doppelmoral.
Wer darf und wer nicht?
Schwerpunktfertigung ist die einfachste und schwächste Form einer „Spezialisierung“. Ein Beispiel: Betriebe mit Schwerpunkt „Ladenbau“ können einen Auszubildenden zur Berufsfähigkeit führen, ohne in eine von Herrn Zander bezeichnete „Doppelmoral“ zu verfallen. Die Ausbildungsordnung hat die notwendigen Spielräume geschaffen, um eine breite Grundbildung auch bei Schwerpunktfertigung im Beruf „Tischler/Tischlerin“ zu ermöglichen. Dies war und ist der Wille der Sozialpartner, da die Einrichtung von Fachrichtungen oder die Teilung des Berufes in „Bautischler“ und „Möbeltischler“ abgelehnt wurde. Die Diskussionen zu diesem Punkt wurden sehr ausführlich und lange geführt, daß sie nicht enden werden, zeigen die Ausführungen von Herrn Zander, was wir prinzipiell begrüßen.
Um nun aber auch die Grenzen der Flexibilität der Ausbildungsordnung zu zeigen, möchten wir ein zweites Beispiel ausführen:
Ein reiner Fenster- und Türenbauer im Tischlerhandwerk (ohne Ausbildungswerkstatt) kann keine Tischler ausbilden, da wesentliche Inhalte der neuen Ausbildungsordnung nicht vermittelt werden können. Durchaus denkbar wäre aber für diese Betriebe ein Ausbildungsverbund. Ein Ausbildungsverbund kann sicherstellen, daß die Auszubildenden auch in anderen Betrieben (mit entsprechend andersartigem Leistungsbereich) ausgebildet werden und somit die Berufsfähigkeit erlangen. Das Instrument des Ausbildungsverbundes ist übrigens sehr gut geeignet, die überbetriebliche Ausbildung (ÜBL) zu minimieren und sollte unseres Erachtens wesentlich mehr genutzt werden.
Unabhängig davon wird sich der Bundesverband HKH auf einer Tagung am 27. Oktober 1998 in Hamburg dem Problemfeld „differenzierte Ausbildung – Ausbildung nach Maß – im Tischlerhandwerk“ zuwenden.
Wer hat den schwarzen Peter?
Die auch von Herrn Zander beklagten schlechten Ergebnisse in der Gesellenprüfung bzw. die mangelnde Handlungskompetenz der Auszubildenden hat sicherlich viele Gründe. Diese nur in der Ausbildungsordnung zu suchen oder aber die Mängel den Ausbildungsbetrieben und der Berufsschule zuzuschieben, wird der Sache nicht gerecht.
Sicher ist es auch zu früh, aus einer schlecht gelaufenen Prüfung (wieviel Prüflinge haben eigentlich nicht bestanden?), gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten. Nirgends steht geschrieben, daß 100 % bestehen müssen. Es hätte sich angeboten, ein wenig abzuwarten. So entsteht der Eindruck, das sich lediglich der Frust von der Seele geschrieben wurde.
Um im Tischlerhandwerk wirklich gut zu sein, bedarf es einiger Voraussetzungen. Diese werden zum einen lange vor der Ausbildung in den ersten Schuljahren sowie im Elternhaus gelegt und zum anderen eben im Betrieb und in der Berufsschule geschaffen. Gerade in der jüngsten Zeit werden mangelnde Qualifikationen der Absolventen aus allgemeinbildenden Schulen beklagt. Hier müssen im wahrsten Sinne des Wortes „Hausaufgaben“ gemacht werden.
Die Ausbildungsbetriebe und die Berufsschule können Mängel, die bis zum Eintritt in das Ausbildungsverhältnis entstanden sind, nur begrenzt egalisieren.
In der Ausbildung zum Tischler (und nicht nur hier) bildet der Ausbildungsrahmen daher lediglich den Nährboden und die rechtliche Sicherheit zur Erlangung der Berufsfähigkeit. Die Ursache schlecht verlaufender Ausbildungen ist wohl kaum die Folge einer Ausbildungsordnung, sondern vielmehr eine Frage der an der Ausbildung beteiligten Persönlichkeiten.
BUNDESVERBAND DES HOLZ- UND KUNSTSTOFF-
VERARBEITENDEN HANDWERKS (HKH)
– Bundesinnungsverband für das Tischlerhandwerk
gez.:
Hermann Meyer,
Vorsitzender des HKH-Bundesausschusses „Berufsbildung“
Dr. Rudolf Luers,
Hauptgeschäftsführer
Dipl.-Ing. Wolfgang Heer
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