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Wildern in anderen Revieren?

Fortbildung für Tischler und Schreiner im Elektro-/Sanitärbereich
Wildern in anderen Revieren?

Wildern im anderen Revier oder erlaubte und sinnvolle Ergänzung zur eigenen Tätigkeit? Immer wieder kommt es zur Diskussion bei der Frage um Fortbildungen im Bereich der Elektro- und Sanitärtätigkeiten: Wer darf welche Tätigkeiten ausführen und ist es überhaupt sinnvoll, in diesen Bereichen eine Fortbildung anzubieten? Mit diesen Fragen hat sich Arne Bretschneider, Abteilungsleiter Berufliche Bildung beim Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland, auseinandergesetzt.

„Als erstes gilt es hier die rechtliche Grundlage zu betrachten“, so die Aussage von Bretschneider. Im Handwerk greife in diesem Fall der § 5 der Handwerksordnung. Danach dürfen Arbeiten aus einem benachbarten Handwerk ausge-führt werden, wenn sie mit dem Leistungsangebot des eigenen Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.
Grundsätzlich greift dies für das Tischler- und Schreinerhandwerk und so wurde auf dieser Basis die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten geschaffen. Festgelegte Tätigkeiten sind dabei „gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die vom Unternehmer betriebsspezifisch schriftlich zu definieren sind“. Sie dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V AC oder 1500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Für den Tischler und Schreiner sind dies unter anderem Anschlussarbeiten bei der Küchenmontage, wie z. B. das Anschließen eines Elektroherdes. Grundlage für die Entwicklung dieser Fortbildung war die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV) A3, diese umfasst in der Regel einen Ausbildungszeitraum von 80 Stunden.
Die Regeln für den sanitärtechnischen Bereich sind die gleichen wie im elektrotechnischen Bereich. Auch hier greift der § 5 HwO. Dies hat auch das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 15. Juli 2010 (12 U 6/10) festgestellt. Hier heißt es: „Das Anschließen eines Wasserhahnes stellt eine mit den Aufbauarbeiten der Küchenmöbel fachlich zusammenhängende Tätigkeit dar.“ Der Sachschaden, der durch den unsachgemäßen Anschluss des Wasserhahnes entstanden war, musste durch die Versicherung beglichen werden. Da es hierfür auch keinen Risikoausschluss in der Versicherung gab.
Um hier – wie bei den elektrotechnischen Arbeiten – Rechtssicherheit zu schaffen, arbeitet der Verband Tischler Schreiner Deutschland zusammen mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs an einer Fortbildungsregelung. Inhaltlich sollen hier die Themen Wasser-, Abwasser- sowie Lüftungstechnik theoretisch und praktisch abgehandelt werden. Ziel dieser Fortbildung solle es sein, dass die Tischler- und Schreinerbetriebe in die Lage versetzt werden, sanitärtechnische Arbeiten fachgerecht im Rahmen von festgelegten Tätigkeiten auszuführen.
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