Der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) begrüßt die am 17. Januar verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern.
Die Entscheidung bestätige nicht nur die Berechtigung von Wirtschaftskammern, sondern maßgeblich auch die von ihnen geleistete Arbeit. Mit den klaren und deutlichen Worten des Gerichts, so der DHKT, werde auch eine in der Vergangenheit vorhandene Phase der Verunsicherung beendet.
Die Pflichtmitgliedschaft sichere, so der DHKT weiter, eine objektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen durch die Kammern. Sie garantiere Sachnähe, Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit bei der Aufgabenerfüllung. o
Teilen: