Was wird gefördert?
Im Rahmen des Konjunkturprogrammes I und II der Bundesregierung sind weitere Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angelaufen. Neben den Förderprogrammen zur energetischen Gebäudesanierung stehen nun für das KfW-Programm 155 „Wohnraum modernisieren – altersgerecht Umbauen“ 80 Mio. Euro in Form von zinsgünstigen Krediten zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen, die Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Dazu zählen insbesondere alle Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung in der Wohnung, im Wohngebäude und im Wohnumfeld.
Hierzu gehören Zugänglichkeit der Bedienelemente wie Drückerhöhe, maximale Schwellenhöhen von Türen und Terrassenanlagen, der sichere Durchgang mit Festlegung zu Durchgangsbreiten, die Forderung nach automatischen Türen, Toren und Fenstern, Bevorzugung bestimmter Öffnungsarten wie Schiebekonstruktionen, die Vergrößerung von Fenstern, Möglichkeiten der Durchsicht mit Brüstungshöhen von nicht höher als 60 cm bei gleichzeitiger Nutzungssicherheit sowie die Forderung nach reduzierten Bedienungskräften handbetätigter Konstruktionen.
Damit werden zahlreiche Verbesserungen im Komfort erstmals gefördert, die allen zugutekommen. Für Fensterhersteller erweitern sich damit die Marktchancen für moderne und sichere Fensterkonstruktionen über den Aspekt der Energieeinsparung hinaus.
Die 21 Förder-Bausteine können unter www.kfw-foerderbank.de eingesehen werden.
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