Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ruft die Handwerksbetriebe auf, bei der Besetzung von Lehrstellen mit den Arbeitsämtern zusammenzuarbeiten. Offene Lehrstellen dürfen nicht „verschenkt“ werden, nur weil sie nicht gemeldet waren. Der ZDH sieht daher in den Betriebsbesuchen der Arbeitsamtmitarbeiter, die am „Tag der Ausbildung“ erfolgten, eine – wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat – wichtige und erfolgreiche Maßnahme.
Zugleich verdeutlicht der ZDH, daß im Handwerk die Bereitschaft, junge Menschen auszubilden, sehr groß sei. Dies spiegele sich jedoch nicht unmittelbar in der offiziellen Statistik wider, weil Handwerker oft Lehrlinge aus der nachbarschaftlichen Umgebung oder mittels persönlicher Kontakte zu Kunden oder Bekannten aussuchten. An das Arbeitsamt würden sich die Betriebe oft erst dann wenden, wenn sich auf anderem Wege keine geeigneten Bewerber fänden. Nicht zuletzt, weil die Handwerksmeister dann auch aus einem größeren Kreis von Bewerbern auswählen könnten, fordert der ZDH die Betriebe auch in deren eigenem Interesse auf, ihre Meldung frühzeitig vorzunehmen. Dies mache den Ausbildungsmarkt überschaubarer.
Der ZDH ermutigt Jugendliche, die Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu nutzen. Flexible und mobile junge Menschen hätten gute Chancen, im Handwerk einen Ausbildungsplatz zu finden; in allen Berufen des Handwerks gebe es noch offene Lehrstellen, wenn auch nicht immer am Heimatort. Bisherige Stichproben bei Handwerkskammern hätten ergeben, daß die Betriebe ihre Ausbildungsleistung steigern könnten. So sei z. B. bei den bayerischen Handwerkskammern Ende Mai ein Zuwachs von rund 5 % an neuen Lehrverträgen festzustellen gewesen. n
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