1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Produkte und Tests » Produkte » Bauelemente »

Priorit AG gibt Hilfestellung Feuerschutz- oder Revisionsabschlüsse?

Bauelemente
Priorit AG gibt Hilfestellung Feuerschutz- oder Revisionsabschlüsse?

Priorit AG gibt Hilfestellung Feuerschutz- oder Revisionsabschlüsse?
Der Vergleich zeigt die wesentlich geforderten Brandübertragungen.
In der Praxis ist häufig zu sehen, dass Öffnungen in Installationsschächten mit Brandschutztüren verschlossen werden. Um den Brandschutzanforderungen in Flucht- und Rettungswegen gerecht zu werden, muss diese Praxis jedoch hinterfragt werden: Wann dürfen Brandschutztüren verbaut werden und wann müssen es Revisionsab-schlüsse sein? Der Gesetzgeber regelt den Brandschutz von Gebäudetechnik und Installa-tionsschächten in den Landesfassungen der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (3.5.1 und 3.5.2 der MLAR 2005). Im Folgenden werden Brandschutztüren und Revisionsabschlüsse anhand der drei wesentlichen Anforderungen „Wandarten“, „Nichtbrennbarkeit“, „Feuerwiderstandsfähigkeit“ mitein-ander verglichen. Welche Wandarten mit welchen Abschlüssen „kombiniert“ werden dürfen, ist in den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen der Abschlüsse klar definiert. Revisionsabschlüsse haben hier generell einen Vorteil gegenüber Brandschutztüren, denn Brandschutztüren erhalten keine Zulassungen für einseitig beplante GKF-Ständerwandkonstruktionen. Das Baurecht verlangt, das Installationsschächte, einschließlich ihrer Abschlüsse vor Öffnungen, aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen müssen. Wer nun annimmt, dass jeder nicht brennbare Baustoff nicht brennbar sei, hat sich geirrt. Denn die Prüfungen zur Baustoffklassifizierung „nicht brennbar“ (A1/A2 nach DIN oder A1/A2-s1, d0 nach EN) werden am fertigen Baustoff vorgenommen: Lacke und Kunststoffoberflächen können aus nichtbrennbaren Trägermaterialien wie „Stahl“, schnell einen brennbaren Verbundbaustoff machen. Nur Revisionsab-schlüsse garantieren in jedem Fall, aufgrund ihrer bauaufsichtlichen Zulassung, die normative Nichtbrennbarkeit.

 

In einem letzten Punkt deplat-zieren sich Brandschutztüren: Denn das Gesetz erlaubt bei ihnen in einem 100 mm Randbereich von Türblatt und Zarge eine max. Temperaturerhöhung von 360 K. Für den Einsatz in Installationsschäch-ten ist das weder vertretbar noch zulässig. Nur Revisionsabschlüsse leisten genau das, was die MLAR für Installationsschächte vorschreibt. (Wolfgang Kaiser, Priorit)
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de