Mit elektronischen Schließsystemen ist es möglich, einfach und bequem Zutrittsberechtigungen zu vergeben. Diese Berechtigungen können genauso schnell und unkompliziert auch wieder entzogen werden. Das Problem eines verlorenen Schlüssels existiert somit nicht mehr. Zudem können Zutrittsrechte zeitlich begrenzt werden. Inzwischen gibt es zahlreiche elektronische Sicherheitssysteme, die ohne Schlüssel funktionieren. Die Zutrittskontrolle ist dann beispielsweise per Transponder, Karte, Smartphone, PIN-Code sowie per Fingerscan möglich.
Identmedien auf dem Vormarsch
Transponder öffnen ein Schließsystem kontaktlos. Sie müssen zwar wie ein herkömmlicher Schlüssel mitgeführt werden, haben aber den Vorteil, dass ihnen bei Verlust die Zutrittsberechtigung entzogen werden kann. Der Transponder kann dann nicht mehr verwendet werden. Auch ist ein Austausch der Schließanlage nicht notwendig. Schließkarten eignen sich ebenfalls zur Vergabe von Zutrittsberechtigungen. Da man auch über Karten die Rechte schnell vergeben und wieder sperren lassen kann, ist ein Verlust wie beim Transponder kein Problem. Es wird lediglich die jeweilige Karte gesperrt.
Mehr und mehr setzt sich auch in der Schließtechnik die Nutzung des Smartphones durch, denn dies hat praktisch jeder Mensch immer bei sich. Über eine App können Zutrittsrechte an verschiedene Personen oder Personenkreise vergeben werden. Zudem ist es möglich, Türen aus der Ferne zu öffnen. Im Idealfall kann ein Bewohner zum Beispiel mithilfe einer Kamera schauen, wer vor der Haustüre steht und dem Handwerker oder der Putzfrau selbst vom Urlaubsort aus sprichwörtlich die Tür öffnen.
Zudem gibt es Schließsysteme, die mit einem mehrstelligen Zahlencode geöffnet werden. Die Eingabe des Codes ist über eine Tastatur direkt am Schließzylinder, am Türgriff oder über ein separates Ziffernfeld möglich. Der Vorteil ist, dass hierbei keinerlei Ausweismedium nötig ist. Hier kann auch für einen kürzeren Zeitraum ein eigener PIN vergeben werden, sodass beispielsweise ein Nachbar während des Urlaubs in die Wohnung gelangt. Der PIN kann wieder gelöscht werden, sobald er nicht mehr verwendet wird.
Für sogenannte biometrische Zutrittskontrollen, sprich Fingerabdruck, wird ebenfalls kein weiteres Ausweismedium benötigt. Fingerabdruckscanner sind oftmals neben der Tür oder direkt im Türgriff zu finden.
Der Autor
Matthias Fischer ist seit 2009 freier Fachjournalist und Fachbuchautor. Er verfügt über 30 Jahre Branchenerfahrung und hat viele Jahre als stellvertretender Chefredakteur eines Baufachmagazins gearbeitet.