Viele Handwerker nennen Kunden falsche Preise und verstoßen damit gegen geltendes Recht. Denn Endverbraucher haben nach der Preisangabenverordnung Anspruch darauf, Preise in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer genannt zu bekommen. Da Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schützt, erhalten Sie einen kurzen Überblick.
Oliver Schumacher
In der
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BM online 06|2023