Im Januar ist in Duisburg die 5000. Meistergründungsprämie NRW überreicht worden. Bisher stellte das Land Nordrhein-Westfalen für diese Fördermaßnahme 100 Mio. DM bereit, womit nach Aussage von Wirtschaftsminister Peter Steinbrück über 24 000 Arbeitsplätze neu entstanden oder nachhaltig gesichert wurden.
Die Meistergründungsprämie in Höhe von 20 000 DM wird seit 1995 als Zuschuss an junge Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister gezahlt, um ihnen eine Existenzgründung zu erleichtern. Bedingung ist, dass sie sich innerhalb von drei Jahren (Männer) bzw. fünf Jahren (Frauen) nach der Meisterprüfung erstmalig selbstständig machen und innerhalb der ersten zwei Jahre nach Bewilligung der Prämie mindestens einen Arbeitnehmer für 24 Monate beschäftigen.
Beantragt werden kann die Fördermaßnahme bei der Landesgewerbeförderstelle in Düsseldorf (Tel 02 11/3 01 08-38, Fax ~/3 01 08-35). o
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