für Gründer: Empfänger von Meister-Bafög, die einen Betrieb gründen, sind künftig von der Rückzahlung des Darlehens befreit. Weitere Neuerung: Für Kinder gibt es 350 DM Zuschlag, der staatliche Zuschuss für Unterhalt und Fortbildung wird auf 35 Prozent erhöht. Die Neuregelung soll spätestens am 1. November dieses Jahres in Kraft treten.
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