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Bund veröffentlicht Leitfaden zur nachhaltigen Holzbeschaffung

Eindeutige Regelung für holzbe- und verarbeitende Betriebe
Bund veröffentlicht Leitfaden zur nachhaltigen Holzbeschaffung

Bund veröffentlicht Leitfaden zur nachhaltigen Holzbeschaffung
Für den Umgang mit nachhaltigem Holz gibt der neue Leitfaden klare Regeln. Foto: PEFC

Mit dem am 6. Oktober 2017 veröffentlichten Leitfaden hat der Bund seine Beschaffungsrichtlinie konkretisiert, in der er Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung fordert. Der Leitfaden regelt nun eindeutig, wie holzbe- und -verarbeitende Betriebe eine nachhaltige Herkunft nachweisen können. Dabei stellt eine PEFC-Chain-of-Custody-Zertifizierung eine Nachweismöglichkeit dar.

Zwei Verfahren zur Nachweisführung

Der „Gemeinsame Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten“ wurde als einvernehmliche Handlungsanleitung hinsichtlich der bereits im Beschaffungserlass von 2010 verankerten Nachweisführung erarbeitet. Grundsätzlich gelten dafür zwei Verfahren:

  • Das Unternehmen verfügt über ein anerkanntes forstliches Chain-of-Custody (CoC) Zertifikat, das z. B. über den PEFC erworben werden kann, bzw. ein anderes gleichwertiges Zertifikat, welches vor der Vergabe durch das Thünen-Institut (TI) oder das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf Kosten des Bieters geprüft und belegt ist.
  • Das Unternehmen, welches über kein anerkanntes CoC-Zertifikat verfügt, legt einen sogenannten Einzelnachweis vor. Dieser muss belegen, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stammen. In diesem Fall belegt der Auftragnehmer den Einsatz von nachhaltigem Holz durch eine gesonderte Dokumentation, welche durch unabhängige Dritte geprüft wird.

Zertifizierung kann Sanktionen vermeiden

Mit der Vorlage eines CoC-Zertifikats, d.h. einer PEFC-Zertifizierung des eigenen Betriebs, können Sanktionen bei fehlerhafter Nachweisführung vermieden und es müssen nicht bei jedem Folgeauftrag aufwändige Einzelnachweise beigebracht werden. Denn die Zertifizierung des Ausgangsmaterials oder Vorproduktes (z. B. des Holzes aus dem Sägewerk zur Herstellung von Bauelementen oder Transportverpackungen) genügt nicht, sobald Betriebe in der Lieferkette das Holz weiterver- und bearbeiten.

Ziel der CoC-Zertifizierung ist es, lückenlos nachzuweisen, dass das gehandelte oder verwendete Material aus PEFC-zertifizierten Wäldern stammt – dem Ausgangspunkt der Handels- und Verarbeitungskette. Wird das Holz weiterverkauft oder verarbeitet, muss immer belegt werden, dass nur solches bzw. nur so viel PEFC-zertifizierte Ware weitergegeben wird, wie nachweislich in den Produktionsprozess eingespeist wurde. Jedes Unternehmen in der Produktkette muss also ein CoC-Zertifikat besitzen, über welches der Weg des Holzes vom Wald bis hin zum Endprodukt zurückverfolgt werden kann.

PEFC bietet Gruppenzertifizierung

Eine Möglichkeit, zu einem CoC-Zertifikat zu kommen, ist die PEFC-Gruppenzertifizierung. An ihr können rechtlich unabhängige Betriebe mit maximal 50 Beschäftigten bzw. einem Jahresumsatz von max. 7 Mio. Euro teilnehmen. Ein „Gruppenkopf“ fungiert als Zentrale und koordiniert die Umsetzung des PEFC-Standards. Er steht den Gruppenmitgliedern zudem beratend zur Seite und führt Schulungen für die Mitglieder durch. Diese Funktion kann auch eine Innung, ein Verband oder eine von zahlreichen Unternehmensberatungen übernehmen. Der gesamte zeitliche Aufwand bis zur Zertifizierung beläuft sich im Regelfall auf vier Wochen. Danach erhält jedes Mitgliedsunternehmen der Gruppenzertifizierung sein eigenes Zertifikat. Weitere Infos hierzu können unter pefc.de/gruppenzertifizierung abgerufen werden. (bs/Quelle: PEFC)

Der gesamte Leitfaden ist hier einzusehen: www.gmbl-online.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1%5Bdid%5D=7923993&cHash=f55fe2768a&src=redirect

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