Rehau hat nun die Sicherheit, dass Einsatz, Verarbeitung und Vertrieb seiner Kante „Raukantex Laser Edge“ uneingeschränkt möglich ist. Dies stellte der Bundesgerichtshof klar, indem er eine Beschwerde von Bulthaup nicht zuließ (Az. X ZR 10/13). Damit wurde das Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 6 U 4192/11) bestätigt.
In der Klage ging es um die Nutzung des Bulthaup-Verfahrenspatents EP 1 163 864, das nun für alle Rehau-Kunden zur Verfügung steht. (ra)
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