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Endlich erste Akkreditierungen von Überwachungsorganisationen

Europäische Holzhandelsverordnung
Endlich erste Akkreditierungen von Überwachungsorganisationen

Endlich erste Akkreditierungen von Überwachungsorganisationen
„Nachdem die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) am 3. März diesen Jahres in Kraft getreten ist, wurde es allmählich Zeit, dass Unternehmen nun erste akkreditierte Ansprechpartner haben.“ (Foto:berggeist007/Pixelio)
Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) begrüßt ausdrücklich, dass die Europäische Kommission die ersten beiden Überwachungsorganisationen (Monitoring Organisationen, MO) für die EU-Holzhandels-Verordnung zugelassen hat. „Damit ist eine sehr lange Wartezeit endlich beendet. Nachdem die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) am 3. März diesen Jahres in Kraft getreten ist, wurde es allmählich Zeit, dass Unternehmen nun erste akkreditierte Ansprechpartner haben“, so Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des HDH.

Zwar sei mit Nepcon Dänemark erst eine MO zugelassen, die auch in Deutschland ihre Dienste anbieten will. Die zweite, die Consorzio Servizi Legno-Sughero, wurde nur für den italienischen Markt zugelassen. Dennoch sei die Ankündigung, dass in den nächsten Wochen und Monaten weitere folgen werden, als durchaus positiv zu werten.
„Daher appellieren wir ausdrücklich an die EU-Kommission, weitere Zulassungen zügig zu erteilen“, so Klaas weiter. Unter Verweis auf die am Markt entstandenen Unsicherheiten mahnt Klaas: „Zulassungen vor Inkrafttreten der EUTR wären eher im Sinne der Unternehmen gewesen und hätten weniger Kraft und finanzielle Ressourcen gekostet.“ Nach Information des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wird die EU-Kommission die anderen Bewerber nacheinander aufgeteilt in Gruppen überprüfen.
MOs bieten – als von der EU akkreditierte Dienstleister – Unternehmen, die im Sinne der EUTR als Marktteilnehmer gelten, Sorgfaltspflichtsysteme und Hilfestellungen bei deren Umsetzung an. Über ein mehrstufiges Sorgfaltspflichtsystem sind jene Unternehmen, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals in den EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen, zur Sicherstellung der Legalität des Holzeinschlags im Ursprungsland sowie einer entsprechenden Dokumentation verpflichtet. Die letztliche Verantwortung für die Erfüllung der Sorgfaltspflichtanforderungen liegt jedoch bei den Marktteilnehmern selbst.
“Illegal war nie legal” – Weiter zum BM-Beitrag zur Verordnung
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