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„Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung“

Aufstiegsfortbildung nun bundesweit einheitlich geregelt
„Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung“

Mit der Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung“ erwerben Handwerkerinnen und Handwerker Wissen über komplexe betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und strategische Kenntnisse und Fertigkeiten für eine umfassende Führungs- und Unternehmenskompetenz.

Zum April 2011 wurde diese Aufstiegsfortbildung bundesweit erlassen. Diese Regelung ersetzt nun bisherige Einzelregelungen auf Kammerebene. Zur Umsetzung dieser Qualifikation des deutschen Handwerks werden, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, Hilfen für die Umsetzung der Fortbildungsprüfungsordnung erstellt. Dazu gehören die Konzeption zur Durchführung von Prüferschulungen, ein Prüferleitfaden, Informationsschriften, differenzierte Unterlagen zur organisatorischen Gestaltung der Prüfungen sowie eine Sammlung von Musterprüfungsaufgaben. Ein Rahmenlehrplan für die Durchführung der Lehrgänge wird ebenfalls erarbeitet und zur Anwendung empfohlen.
Ab Herbst 2011 sind mehrere Informationsveranstaltungen geplant, die bundesweit über die Lehrgangs- und Prüfungsmodalitäten informieren.
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