Die Ende Mai beschlossene Ausrichtung des EU-Dienstleistungspakets ist nicht mehr der vom Handwerk befürchtete Angriff auf die Meisterpflicht, so Rainer Reichhold, Präsident der Handwerkskammer und des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT). „Dass die Rolle der Mitgliedsstaaten im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag gestärkt wird, lässt uns aufatmen“, kommentierte er. „Wir müssen unsere Regelungen nicht auf das niedrigste europäische Niveau herunterfahren, sondern können unseren national konsentierten Qualitätsstandard aufrechterhalten“, so Reichhold.
Eigene Entscheidung zu Berufsreglementierung
Die von der Kommission im Januar vorgestellte Initiative hatte das Handwerk noch als Angriff auf die Meisterpflicht betrachtet. Diese sah vor, neue und veränderte Berufsreglementierungen künftig anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs zu überprüfen. Das nun vom EU-Rat verabschiedete Papier hingegen stärkt die Mitgliedsstaaten, indem es ihnen weiterhin erlaubt, selbst über Berufsreglementierungen zu entscheiden. Das bedeutet, dass Deutschland in Sachen Meisterpflicht weiter so verfahren kann wie bisher.
Auf Druck der Bundesregierung wurde außerdem ausdrücklich aufgenommen, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer als zweckmäßig erachtet werden kann. Außerdem sollen technische Anpassungen an Ausbildungsinhalte keiner Verhältnismäßigkeitsprüfung bedürfen. „Gut so, denn dies hätte die Einführung neuer Inhalte in die Meisterprüfungsverordnungen, zum Beispiel im Zuge der Digitalisierung, sehr viel schwerer gemacht“, zeigte sich Rainer Reichhold erleichtert.
Bekenntnis zu Europa
Mit dem Ende Mai verabschiedeten Papier geht der Rat nun in die Verhandlungen mit dem Europaparlament. Das Handwerk werde das Papier im weiteren Prozess in engem Kontakt mit Ministerien und Abgeordneten unterstützen. Dazu Reichhold: „Wir stehen zu Europa und zum Binnenmarkt. Wer qualifiziert ist, kann sich schon heute im zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen. Dazu bedarf es keiner weiteren Deregulierung.“ (bs)
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