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Normenreihe EN 1627 – 1630 neu erschienen

PIV bietet Aktualisierung und Prüfung
Normenreihe EN 1627 – 1630 neu erschienen

Normenreihe EN 1627 – 1630 neu erschienen
Prüfung eines einbruchhemmenden Fensters im Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV). Foto: Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge

Mit Ausgabedatum November 2021 ist die Normenreihe EN 1627 – 1630 neu erschienen. Daher bietet das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) ab sofort die Prüfung nach der aktuellen Version oder bei vorhandenem Zertifikat die Aktualisierung auf die neue Normenreihe an.

Diese Europäische Norm beinhaltet die Anforderungen und Klassifizierung von einbruchhemmenden Bauteilen. Eine wichtige Aktualisierung der Normenreihe betrifft das nationale Vorwort, da Tabelle NA.1 auf die aktuellen Normen für Schließzylinder DIN 18252:2018 und Schutzbeschläge DIN 18257:2015 angepasst wurde. In der neuen Fassung wurden die normativen Verweisungen aktualisiert und der Abschnitt „Beschläge mit Schließmechanismus ohne Schlüssel“ neu hinzugefügt.

Zudem wurde der Anwendungsbereich um elektromechanische Baubeschläge erweitert. In dem Abschnitt zu den Baubeschlägen der EN 1627 wurden weitere europäische Normen aufgenommen, wie die EN 15685 (Entwurfsfassung) „Mehrfachverriegelungen“ und die EN 16867:2020 „Mechatronische Türbeschläge“. Ein geplanter Anhang E für Komponenten wie beispielsweise „Fingerscanner“ und weitere Produkte wurde nicht aufgenommen, da diese Produkte einer erheblichen schnellen Weiterentwicklung unterliegen und nicht dem mehr mechanisch geprägten Angriff entsprechen. Aktuell wird an diesem Thema gearbeitet, ein Normungsauftrag wird gerade beantragt.

Beschläge können angewendet und ausgetauscht werden, wenn diese den jeweiligen Produktnormen entsprechen und die Mindestanforderungen nach Tabelle 2 entsprechen. Wenn kein Prüfnachweis nach der Beschlagnorm vorliegt, ist eine Prüfung am Element nötig und gilt nur für diesen Fall.

Ist eine Aktualisierung auf die neue Normenreihe gewünscht, steht das PIV mit Rat und Tat zur Seite. Geprüft wird, ob die neue Norm einen Einfluss auf die vorliegenden Prüfungen hat. Über eine Stellungnahme kann das vorhandene Zertifikat erneuert werden. In der Regel werden keine neuen Prüfungen erforderlich. Bei neu in Auftrag gegebenen Prüfungen wird ab sofort nach der neuen Version der Norm geprüft. (sk)

www.guetegemeinschaft-schloss-beschlag.de

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