Brand- bzw. Rauchmelder sind jetzt fast in allen Bundesländern Pflicht und bieten auch für Schreiner und Tischler eine interessante Möglichkeit, Zusatzgeschäfte zu generieren oder Kunden zu gewinnen. Neu ist: Die Einbaupflicht, die bei Neu- und Umbauten schon länger gilt, greift nun auch bei bestehenden Wohnungen und muss zum Teil noch dieses Jahr erfüllt werden.
So müssen Hausbesitzer in Baden-Württemberg Altbauten bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern nachrüsten. Gleiches gilt für Hessen: Auch hier gilt die Einbaupflicht bereits seit 2005 für Neu- und Umbauten. Bestehende Wohnungen müssen jetzt bis Ende dieses Jahres nachgerüstet werden. Das Saarland plant, noch im Laufe des Jahres 2014 eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten einzuführen.
In Bremen müssen bestehende Wohnungen bis 31.12.2015 nachgerüstet werden. Derselbe Stichtag gilt für Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Immobilienbesitzer in Nordrhein-Westfalen haben noch ein Jahr länger Zeit. Altbauten müssen dort bis zum 31.12.2016 nachgerüstet sein. Schlusslicht, bei der Nachrüstpflicht von Rauchmeldern in Bestandsbauten bilden Bayern (bis 31.12.2017) und Thüringen (bis 31.12.2018).
Vielleicht ein gutes Argument beim Kunden: Einbau und Wartung der Rauchmelder können teilweise als Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden.
(mh/ Quelle: VPB)
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