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Tipps für die Einkleidung von Auszubildenden

Die Kosten trägt der Arbeitgeber
Tipps für die Einkleidung von Auszubildenden

Ein neues Ausbildungsjahr hat begonnen. Das sollten Sie bei der Einkleidung Ihrer neuen Azubis beachten:

  • Kümmern Sie sich bereits mit Abschluss des Ausbildungsvertrages um die Kleidung: Verbinden Sie die Unterzeichnung mit einer Anprobe, um die passende Konfektionsgröße zu ermitteln.
  • Experten empfehlen, für jeden Mitarbeiter drei Garnituren bereitzustellen.
  • Die Kleidung sollte mit der ersten Sicherheits- und Arbeitsunterweisung ausgegeben werden. Auch die persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss ab dem ersten Arbeitstag zur Verfügung stehen.
  • Bringen Sie auf dem Namensschild auch den Hinweis „Auszubildender“ an. Das beugt Missverständnissen vor.
  • Zu den Kosten: Wann immer normgerechte Schutzkleidung (z. B. Sicherheitsschuhe) gesetzlich vorgeschrieben ist, muss der Arbeitgeber diese bezahlen. An den übrigen Ausgaben können Sie Ihre Arbeitnehmer beteiligen. Dies muss aber im Arbeitsvertrag geregelt sein. Außerdem urteilte das Bundesarbeitsgericht 2009, dass der finanzielle Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zum Gehalt stehen muss. Mitarbeitern, deren Gehalt die Pfändungsfreigrenze von derzeit 1050 Euro unterschreitet, dürfen Sie kein Geld für Berufskleidung abziehen.
(nr/Quellen: DBL, BMJV)
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