Mit dem sogenannten „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem den gesetzlichen Mindestlohns auf den Weg gebracht. Verbunden mit dem Gesetz sind aber auch einige Änderungen im Tarifvertragsrecht, die im Tischler- und Schreinerhandwerk auf erhebliche Kritik stoßen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ein allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag auch dann einzuhalten, wenn der Betrieb nach bisherigem Recht an einen anderen – räumlich und fachlich näheren – Tarifvertrag gebunden ist. Für Tischlerbetriebe würde dies bedeuten, dass sie automatisch in den Geltungsbereich des allgemeinverbindlichen Bautarifvertrages gezogen würden.
„Diese Regelung hätte schwerwiegende Auswirkungen auf die Existenzfähigkeit der Betriebe“, warnt Dieter Roxlau, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Tischler NRW. „Denn dies hätte auch zur Folge, dass Tausende Tischlerbetriebe den Bestimmungen der Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) unterliegen würden – und sie dann zusätzlich 21 Prozent ihrer Lohnsumme an die SOKA-Bau abführen müssten, ohne eine angemessene Gegenleistung zu haben. Die Leistungen der SOKA-Bau sind durch die besondere Situation der Bauwirtschaft geprägt, etwa im Bereich der Urlaubs-Umlage aufgrund der starken saisonalen Schwankungen in der Bauwirtschaft“, betont Dieter Roxlau. „Jahreszeitliche und witterungsbedingte Schwankungen spielen dagegen im Tischlerhandwerk keine Rolle.“
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts hat der Gesetzentwurf Anfang April bereits eine wichtige Hürde genommen. Mit Appellen an die Mitglieder des Bundestagsausschusses „Arbeit und Soziales“ sowie eine Vielzahl von Bundestagsabgeordneten haben sich der Fachverband Tischler NRW, der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland sowie weitere Landesverbände und einzelne Innungen mit Nachdruck für eine Korrektur des Entwurfes stark gemacht – damit das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ nicht in Wirklichkeit zu einer massiven Schwächung der Tarifautonomie führt. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat soll im September erfolgen.
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