„Vergütung“ lautet der lapidare Titel des Paragraphen 2 in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B. Doch anders als der schlichte Titel erwarten lässt, steckt in diesem Abschnitt jede Menge Zündstoff. Das wurde auf der Fachtagung VOB und Recht des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) am 5. November 2014 in Frankfurt deutlich.
Dort wurden unter anderem diese Fragen diskutiert: Welche Vor- und Nachteile haben Pauschal- oder Einheitspreise im Blick auf Vergütungsänderungen? Wie ist das korrekte Vorgehen bei Mengenabweichung? Und wie werden nicht beauftragte Nachträge in Rechnung gestellt – etwa zusätzliche Zeichnungen oder Berechnungen? (nr)
Zwei aktuelle VFF-Merkblätter helfen bei der Klärung rechtlicher Fragen zur Vergütung. Bei Klick auf den jeweiligen Link öffnen sie sich in einem neuen Fenster:
VOB.01 „Schnittstellen-Definition für die Planung und Abwicklung von Fenster- und Fassadenaufträgen“
VOB.02 „Werkstatt-, Montageplanung und Dokumentation – Umfang und Ausführung“
Und hier geht es direkt zum besagten Teil B der VOB (bereitgestellt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur).
VOB.01 „Schnittstellen-Definition für die Planung und Abwicklung von Fenster- und Fassadenaufträgen“
VOB.02 „Werkstatt-, Montageplanung und Dokumentation – Umfang und Ausführung“
Und hier geht es direkt zum besagten Teil B der VOB (bereitgestellt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur).
VOB.02 „Werkstatt-, Montageplanung und Dokumentation – Umfang und Ausführung“
Und hier geht es direkt zum besagten Teil B der VOB (bereitgestellt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur).
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