1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Alternativen fürs erste Lehrjahr

BGJ muss nicht nur in Niedersachsen auf den Prüfstand
Alternativen fürs erste Lehrjahr

Bisher kann das schulische Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) oder die Berufsfachschule (BFS) auf die Ausbildung angerechnet werden. Dies wird in Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg landesübergreifend so umgesetzt. Damit jedoch ist möglicherweise Schluss: Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (siehe Kasten) wurde einiges neu geregelt. Damit treten nun zum 1. August 2006 sämtliche Anrechnungsverordnungen außer Kraft. Für eine Übergangszeit bis 31. Juli 2009 können die Länder Regelungen für die Anrechnung von teilqualifizierenden schulischen Bildungsgängen erlassen, sie müssen es aber nicht.

Ab August 2009 wird dann deutschlandweit eine schulische Grundbildung nur noch angerechnet werden, wenn darüber Einvernehmen zwischen Betrieb und Lehrling besteht. Dazu richten die Vertragspartner gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle.
Beispiel Bayern: Der Fachverband Schreinerhandwerk Bayern will die Anrechnung des BGJ in voller Höhe beibehalten. Nach mündlicher Aussage wird das bayerische Kultusministerium das BGJ nicht abschaffen, wenn sicher gestellt ist, dass die beiden Vertragsparteien (Ausbildungsbetrieb und Auszubildender) überwiegend die volle Anrechnung des BGJ vereinbaren.
Beispiel Niedersachsen: Bis Juli 2006 soll in Niedersachsen mit den an der Berufsausbildung beteiligten Gruppen möglichst eine einvernehmliche Neuordnung der beruflichen Grundbildung erreicht werden. Diese Neuordnung bedarf einer Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes, einer geordneten Vorbereitung und zahlreicher Abstimmungsgespräche.
Der Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen will dazu eine Befragung bei den dem Verband angeschlossenen Innungsbetrieben durchführen, um bis Ende 2006 ein Meinungsbild über pro oder kontra schulische Grundbildung zu erhalten. Nach dieser Befragung sowie der Beratung und Entscheidung in den örtlichen Tischlerinnungen soll auf der Obermeister-Tagung 2006 ein Beschluss über die Einführung der Berufsfachschule Holztechnik herbeigeführt werden.
Nach den bisher geführten Gesprächen und Überlegungen wird es für die Durchführung des ersten Ausbildungsjahres in Niedersachsen ab 1. August 2009 wohl folgende zwei Möglichkeiten geben:
  • 1. Erstes Lehrjahr als duale Ausbildung im Betrieb: Die Ausbildung könnte künftig – wie in anderen Berufen üblich – bereits ab dem 1. Lehrjahr unter Zahlung der Ausbildungsvergütung in einem Betrieb stattfinden. Diese 12 Monate gliedern wie folgt: Eine Woche Überbetriebliche Ausbildung (TSM 1), evtl. zusätzlich 3 Wochen Einführungslehrgang, 2 Tage Berufsschulunterricht/Woche.
  • 2. Erstes Lehrjahr als Berufsfachschule Holztechnik: Als Alternative zur dualen Ausbildung schlägt die Landesregierung eine Berufsfachschule Holztechnik vor. Die berufliche Grundbildung des 1. Ausbildungsjahres würde künftig unter folgenden Bedingungen in einer Berufsfachschule stattfinden können: Mindesteingangs-Voraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Der fachpraktische Unterricht wird durch ein 5-wöchiges Praktikum im Betrieb während der Schulzeit in geblockter Form ergänzt und verstärkt – voraussichtlich im Zeitraum März/April, damit die Osterferien in die Praktikumszeit einbezogen werden können. Durchführung des TSM 1-Lehrgangs ist weiterhin sicher gestellt.
Auszuschließen ist nicht, dass – sofern gewünscht – eine Berufsfachschule Holztechnik das bisherige BGJ Holztechnik auch schon vor dem Jahr 2009 ablösen könnte.
Brigitta Ehlers-Staack

Gesetz novelliert

Berufsbildungsreform

Das Berufsbildungsgesetz ist nach 35 Jahren erstmals umfassend novelliert worden. Das Berufsbildungsreformgesetz trat zum 1. April 2005 in Kraft. Es ermöglicht Absolventen schulischer Berufsausbildung den Zugang zur Kammerprüfung. Die Novelle verbessert die Kooperation zwischen Schule und Betrieb und vereinfacht die Anerkennung von Auslandsaufenthalten für Ausbildung. Die Verbundausbildung wird rechtlich verankert, die Probezeit auf vier Monate verlängert.
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de