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Berichtsheft in neuer Konzeption

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Berichtsheft in neuer Konzeption

Die neue Ausbildungsordnung war Anlaß, auch das Berichtsheft neu zu konzipieren. Dies ist inzwischen geschehen: Zeitgemäß und praxisgerecht, modern und attraktiv, liegt die jüngste Generation des Berichtsheftes ab sofort zum Einsatz bereit. Während im vergangenen Jahr zunächst nur der Außenumschlag geändert worden war, handelt es sich beim Berichtsheft Jahrgang 1999 auch inhaltlich um ein neues Berichtsheft-Konzept. Dabei wurde nicht alles „Alte“ über Bord geworfen, sondern das Bewährte neu gestaltet und neu sortiert.

Von Dipl.-Ing. Wolfgang Heer

Ein Heft für 18 Monate
Am auffälligsten ist beim ersten Hinschauen sicherlich die Tatsache, daß die neuesten Berichtshefte nun für eine Dauer von 18 Monaten gelten. Dies wurde ganz bewußt so gemacht, damit die Gesellenprüfungskommissionen zur Zwischenprüfung nicht zwei Hefte pro Prüfling vorliegen haben, sondern nur noch ein Heft. Lediglich die Inhalte aus den ersten 18 Monaten der Ausbildung dürfen Bestandteil der Zwischenprüfung sein – dementsprechend ist das Heft angepaßt. Für die gesamte Ausbildungsdauer sind nun insgesamt nur noch zwei statt drei Hefte notwendig. Auch hier wird es übersichtlicher für die Prüfungskommission. Die Ausbildungsbetriebe müssen folglich auch nur noch zwei Hefte zur Verfügung stellen.
Bei den Ausbildungsnachweisen wurden nun bewußt keine Wochentage mehr vorgegeben, da hierfür keine Notwendigkeit besteht. An welchem Wochentag was gemacht wurde ist für den Ausbildungsnachweis unerheblich. Wichtig ist vielmehr, welche Tätigkeiten ausgeübt wurden und mit welchen Zeiteinheiten dies geschah. Für diejenigen, die jedoch auf die Wochentage nicht verzichten möchten, existiert eine erste Spalte, in welche die Wochentage quer eingetragen werden können.
Ein Hefter für zwei Teile
Das Berichtsheft besteht nun aus einem Hefter, in welchem die laut Ausbildungsordnung geforderten Ausbildungsnachweise getrennt von den „Berichten“ bzw. „Wochenberichten“ aufbewahrt werden können. Dies hat mehrere Vorteile. So kann der Prüfungsausschuß verlangen, daß nur der reine Ausbildungsnachweis ohne Wochenberichte vorgelegt wird, denn nur dies ist laut Ausbildungsordnung geregelt. Der Blick kann folglich auf das Wesentliche gerichtet werden. Das Führen dieses Ausbildungsnachweises gilt als Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 HwO). Eine Bewertung des Ausbildungsnachweises ist im Rahmen der Gesellenprüfung nicht vorgesehen.
Beim alten Berichtsheft stand lediglich eine DIN A 4-Seite für den „Wochenbericht“ zur Verfügung. Dies reichte für die Dokumentation eines umfangreichen Arbeitsauftrages nie aus. Dieser Mangel konterkarierte oftmals den Sinn der Wochenberichte und führte zu äußerst unmotiviert erstellten „Schreibübungen“ seitens der Lehrlinge. Im aktuellen Berichtsheft ist fast unendlich viel Platz für ausführliche Dokumentationen aus dem Ausbildungsalltag. Hinter dem gebundenen Ausbildungsnachweis lassen sich beliebig viele Berichte mit unterschiedlichem Umfang einheften.
Wochenbericht wird Fachdokumentation
Bereits im vergangenen Jahr wurde der Begriff „Wochenbericht“ durch „Fachdokumentation“ ersetzt. In dieser Fachdokumentation soll über die während der Ausbildungszeit durchgeführten Arbeiten berichtet werden. Für die Auszubildenden selbst kann diese Dokumentation zu einem methodischen Instrument werden, in dem sie sich über das Gelernte Gedanken machen und schriftlich darüber berichten. Die Form der Fachdokumentation ist beliebig und kann aus Berichten, Skizzen, Zeichnun-gen, Arbeitsablaufplänen sowie sonstigen technischen Unterlagen wie Katalogauszüge u. ä. bestehen. Eine Fachdokumentation kann folglich aus mehreren Unterlagen, die zu einem Arbeitsauftrag gehören, existieren. Die höhere Qualität dieser Art der „Berichte“ macht es erforderlich, die Anzahl der Dokumentationen zu begrenzen. Das neue Berichtsheft empfiehlt daher nicht mehr als 24 Fachdokumentationen pro Jahr zu vereinbaren. Je nach Art und Umfang der Arbeitsaufträge kann diese Anzahl auch unterschritten werden.
Mit dieser neuen Berichtsheft-Konzeption existiert eine moderne, zeitgemäße Version, dessen Vorteile für alle Beteiligten greifbar sind.
Die Berichtshefte können ab sofort geordert werden bei:
HKH-Zentraldienste, Abraham-Lincoln-Straße 32, 65189 Wiesbaden, Tel. 06 11/9 73 42-0, Fax ~/9 73 42-23, oder bei den Landesfachverbänden des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks geordert werden. n
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