Der Brandschutz ist wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Aus diesem Grund werden vom Gesetzgeber Regeln für die Beschaffenheit von Bauwerken und Bauprodukten eingeführt. Diese Regeln sind in der Musterbauordnung (MBO) sowie den Landesbauordnungen (LBO’s) niedergeschrieben. Die sich derzeit in Novellierung befindende Musterbauordnung und daran anschließend die Landesbauordnungen eröffnen neue Möglichkeiten für das mehrgeschossige Bauen in Holz. Unterstützt wird dies durch die positiven Erkenntnisse des abgeschlossenen Forschungsvorhabens „Theoretische und experimentelle Grundlagenuntersuchungen zum Brandschutz bei Gebäuden der Gebäudeklasse 41 in Holzbauweise“. Mit der neuen Folge des „holzbau handbuch“ sollen dem Planer in der Phase des Vorentwurfes Argumentationshilfen für Gespräche mit den Bauherren, der Bauaufsicht, den zuständigen Feuerwehrdienststellen und den Versicherungen an die Hand gegeben werden. Anhand von verschiedenen realisierten Bauobjekten mit unterschiedlichen Brandschutzanforderungen sollen Lösungsansätze gezeigt werden. Die Beispiele zeigen exemplarisch verschiedene Lösungswege für den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Die Broschüre ist als Einzelstück erhältlich bei:
Arbeitsgemeinschaft Holz, Postfach 300141; 40401 Düsseldorf;
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