Der seit geraumer Zeit noch ausstehende Teil 5 der EN 1279, der die Konformität regelt, ist am 14.12.2005 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Damit ist diese Europanorm die harmonisierte Produktnorm für Isolierglas. Was lange währt, ist aber in diesem Fall noch lange nicht gut: Gravierende Mängel bestehen nach wie vor.
Der unter anderem künftig für jeden Isolierglashersteller in eigener Verantwortung durchzuführende Initial Type Test (ITT; Erstprüfung) stellt eine Vielzahl mittelständischer Isolierglashersteller vor große Probleme. Während größere Unternehmen die Kosten der Erstprüfung auf die Absatzmenge umlegen können, ist dies dem Mittelstand in aller Regel nicht möglich.
Dank des starken Engagements der Verbände Bundesverband Flachglas und Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas wird derzeit an einer Überarbeitung der Norm gearbeitet. Die Verhandlungen des BF und der GMI mit Entscheidungsträgern im Deutschen Institut für Bautechnik und im Bundesbauministerium erwiesen sich in diesem Zusammenhang als sinnvoll und erfolgreich. Auch in Zukunft wird es das bewährte System der Übertragbarkeit von Prüfergebnissen (Lizenzübertragungen) geben können, die dem stark mittelständisch geprägten deutschen Markt den Weg zum CE-Zeichen ebnen. Fest steht: Der Beginn der Übergangszeit (Koexistenzperiode), in der mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden darf, aber nicht muss, war der 01.03.2006. Ab März 2007 muss die CE-Kennzeichnung zwingend vorgenommen werden.
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