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Das Wichtigste auf einen Blick

Begehbare Gläser
Das Wichtigste auf einen Blick

Begehbare Verglasungen bestehen aus einem Verbundsicherheitsglas (VSG) aus mindestens drei Einzelscheiben. Dabei dient die obere Scheibe als Deck- oder Verschließscheibe und schützt die darunter liegenden Scheiben vor Beschädigungen. Die unteren Scheiben dienen als Tragscheiben, sie übernehmen die statischen Belastungen.

Bei begehbaren Verglasungen sind die Bemessungswerte nach DIN 1055 bzw. EC 1 anzusetzen, die Vorgaben der DIBt-Mitteilung 2/2001 sind zu beachten. Die Verformungen der Unterkonstruktion zzgl. Toleranzen sind zu berücksichtigen. Bei Isolierglasscheiben sind Klimalasten entsprechend den „Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen“ des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zu berücksichtigen. Bei begehbaren Verglasungen darf die Deckscheibe beim rechnerischen Nachweis nicht angesetzt werden (es tragen n-1 Scheiben). Bei Ausfall der am höchsten beanspruchten Scheibe dürfen die zulässigen Spannungen um 100 Prozent erhöht werden (es tragen n-2 Scheiben).
Begehbare Verglasungen sind als VSG- oder VG-Scheiben mit mindestens 3 Einzelscheiben auszuführen. Es sind VSG-Folien mit einer Stärke von mindestens 0,76 mm aus Polyvinylbutyral (PVB) zu verwenden. Andere Verbundmaterialien (VG) sind zulässig, wenn deren Eigenschaften hinsichtlich Resttragfähigkeit nachgewiesen werden. Die Verträglichkeit zwischen Fugenversiegelung und Verbundmaterial der VSG/VG-Scheiben muss gewährleistet sein. Soweit keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt, ist für die Gesamtkonstruktion bei der obersten Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes oder einer anderen zuständigen Genehmigungsbehörde (z. B. EBA) eine Zustimmung im Einzelfall zu erwirken. Für betretbare Verglasungen ist eine nachvollziehbare und vollständige statische Berechnung aufzustellen. Stand der Technik ist eine FE-Berechnung (Finite-Elemente-Berechnung). Dabei ist auf die realistische Modellierung der Auflager und der Einzellasten besonderen Wert zu legen.
Zum Nachweis der Tragfähigkeit von betretbaren und begehbaren Gläsern sind Versuche vorgeschrieben, die in Abstimmung mit dem Glaslieferanten erfolgen.
Die Anforderungen an die Verglasungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Im Regelfall sind für die Zustimmung im Einzelfall diese Nachweise zu erbringen:
  • Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise
  • Experimentelle Nachweise der Stoßsicherheit sowie der Resttragfähigkeit.
Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit lassen sich über statische Berechnungen nachweisen. Die dabei anzusetzenden Lastannahmen sind in der DIN 1055 festgelegt. Dabei spielen das Eigengewicht, die Verkehrslast (Flächenlast) sowie eine Einzellast in ungünstiger Laststellung eine Rolle.
Als Oberfläche für begehbare Verglasungen wird eine rutschhemmende Bedruckung der Verschleißklasse II bis III nach DIN 154 (für nicht hochfrequentierte Bereiche) empfohlen. Aufgrund von Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften müssen Fußböden in öffentlichen Bereichen rutschhemmend sein. Die entsprechenden Anforderungen werden im berufsgenossenschaftlichen Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr beschrieben. Es werden unterschiedliche Anforderungen an die Rutschhemmung der Bodenbeläge gestellt. Hier gibt es die Bewertungsgruppen R 9 – R 13, die Prüfung erfolgt nach DIN 51130.
Erreicht wird Rutschhemmung durch eine entsprechende keramische Beschichtung. Je größer der Bedruckungsgrad, umso höher die Rutschhemmung.
Alle gefährdeten Kanten von vorgespannten Gläsern sollten mit einem entsprechenden Kantenschutz versehen sein.
Montage und Wartung
Die Lagerung der Glasscheiben auf der Baustelle muss nach den Richtlinien der Glashersteller erfolgen. Vor dem Einbau sind alle Glaskanten und Bohrungen auf Beschädigung > 15 % der Scheibendicke infolge Baustellenbetrieb zu kontrollieren. Beschädigte Scheiben dürfen nicht eingebaut werden. Besondere Forderungen aus Zustimmungen im Einzelfall sind zu berücksichtigen.
Der Einbau der Scheiben muss zwängungsfrei erfolgen. Alle zu montierenden Verschraubungen sind durch geeignete Maßnahmen gegen Losdrehen zu sichern. Begehbare Scheiben dürfen im Montagezustand ohne weiteren Nachweis nicht betreten werden.
Bei linienförmig gelagerten begehbaren Verglasungen ist die fertige Konstruktion stichprobenartig hinsichtlich der flächigen Auflagerung zu kontrollieren. Bei punktförmig gelagerten begehbaren Verglasungen ist die fertige Konstruktion stichprobenartig hinsichtlich der Zwängungsfreiheit zu kontrollieren. Besondere Forderungen aus Zustimmungen im Einzelfall sind ggf. zu berücksichtigen. Für die Nutzung der Verglasung sind Wartungsanweisungen zu erstellen.
VSG: Technische Infos
Zwei oder mehrere Glasscheiben, die durch Hitze und Druck dauerhaft mit hochreißfesten, zähelastischen Zwischenschichten verbunden sind. Die Zwischenschicht aus Polyvinyl-Bulyral-Folie (PVB) kann klar, durchscheinend, farbig oder auf Wunsch speziell UV-schützend sein, Standard-PVB haben bereits einen hohen UV-Schutz. Je nach Funktion und Sicherheitsbedürfnis werden zwischen den einzelnen Glasscheiben eine oder mehrere PVG-Schichten gelegt. Auch die Verbindung von Ornamentgläsern, Drahtspiegelglas, Sonnenschutzgläsern und Wärmedämmgläsern ist möglich.
  • Eigenschaften: Im Unterschied zu ESG zerfällt VSG bei Beschädigung nicht in kleine Krümel, sondern behält die zugedachte Schutzwirkung. Bei mechanischer Überbelastung durch Schlag und Stoß bricht zwar das Glas, die Bruchstücke haften jedoch an der unverletzten PVG-Schicht. Dadurch vermindert sich die Verletzungsgefahr, und die verglaste Öffnung bleibt geschlossen.
  • Anwendungen: Sicherheitsverglasung, Durchwurfhemmung der Widerstandsklasse A, Durchbruchhemmung der Widerstandsklasse B, Durchschusshemmung der Widerstandsklasse C, Bankenglas/Übersteigschutz, Begehbares/Betretbares Glas, Überkopfverglasung, Fassadenverglasung (aus ESG und TVG), z. B. punktgehalten, Absturzsichernde Verglasungen.
(Quelle: Thomas Baumgärtner, Leiter der Anwendungstechnik Konstruktiver Glasbau der Glas Trösch GmbH Sanco-Lamex, 86720 Nördlingen, Tel 09081 2610-0)
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