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Die Ampel steht auf Grün

Neue Meisterprüfungsverordnung
Die Ampel steht auf Grün

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Meisterprüfungsprojekt statt Meisterprüfungsarbeit: Die neue Meisterprüfungsordnung für Tischler und Schreiner beinhaltet einige Veränderungen
Die neue Meisterprüfungsordnung im Tischler- und Schreinerhandwerk steht: „Nach langen Verhandlungen mit unserem Sozialpartner, der IG Metall, und dem Bundeswirtschaftsministerium als Verordnungsgeber haben wir es nun endlich geschafft“, verkündet Alfred Jacobi, Vizepräsident des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH) mit Schwerpunkt Berufsbildung, in einer Pressemitteilung des Verbandes. „Mit unseren wichtigsten Anliegen haben wir uns durchsetzen können“, zieht er ein positives Fazit.

Die neue Meisterprüfungsverordnung schärfe nicht nur das Profil der Tischler und Schreiner, so Jacobi weiter. Vor allem spiegele sie die heutigen Anforderungen an die Betriebe. „Sie nimmt technische Entwicklungen auf und orientiert sich an Kundenaufträgen.“
Die derzeit noch gültige Verordnung stammt aus dem Jahr 1987. Konzeption und Planung werden in der neuen Meisterprüfungsverordnung gleichwertig dem handwerklichen Können behandelt. „So, wie es die Praxis tatsächlich erfordert“, weiß Jacobi, der selbst eine Möbeltischlerei in Bochum führt.
Künftig wird im praktischen Prüfungsteil zum Beispiel nicht mehr eine „Meisterprüfungsarbeit“ verlangt, sondern ein komplexes „Meisterprüfungsprojekt“. Dieses muss einem Kundenauftrag entsprechen und ein Umsetzungskonzept beinhalten.
Ein Fachgespräch gehört ebenfalls dazu. Der Prüfling muss also auch kommunikative Leistungen erbringen.„Bloße Fachkompetenz reicht heutzutage nicht mehr aus“, betont der BHKH-Vize. „Übergreifende Handlungskompetenz ist gefragt. Es geht um Gesamtlösungen.“ Deutlich wird dies auch daran, dass im theoretischen Teil die klassischen Prüfungsfächer von früher vier Handlungsfeldern gewichen sind. Diese sind:
  • „Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik“
  • „Montage und Instandhaltung“
  • „Auftragsabwicklung“
  • „Betriebsführung und Betriebsorganisation“.
Aus jedem dieser Handlungsfelder muss der Prüfling eine Aufgabe fallorientiert bearbeiten. Außerdem sind in der neuen Verordnung unter anderem Planung und Einbau von „Schließ- und Schutzsystemen“ zur Einbruchsicherheit aufgeführt. Auch die objektbezogene Montage „elektro- und wassertechnischer Anschlüsse“ ist enthalten – wichtig zum Beispiel beim Einbau von Küchen.
„In ihrem handlungsorientierten, übergreifenden Ansatz gelingt der künftigen Meisterprüfungsverordnung ein Quantensprung“, resümiert Jacobi.
Zurzeit durchläuft der abgestimmte Entwurf der Meisterprüfungsverordnung das Erlass-Verfahren bei den zuständigen Ministerien. Der BHKH rechnet damit, dass die Verordnung rechtzeitig im Bundesgesetzblatt erscheint, so dass sie wie vorgesehen am 1. Juli 2008 in Kraft treten kann. Verzögerungen, so der BHKH, und kleine Textänderungen seien aber möglich.
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