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Die Haustür – ein Fall für den Gutachter

Häufige Beanstandungen an der „Visitenkarte“ eines Hauses
Die Haustür – ein Fall für den Gutachter

Die Haustür ist bekanntlich die Visitenkarte der Hausherren. Nicht zuletzt deshalb wird der Gestaltung dieses Bauelementes viel Augenmerk geschenkt und häufig auch etwas tiefer dafür „in die Tasche“ gegriffen. Ärgerlich, wenn sich dann herausstellt, dass die ansehnliche Haustür in der Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist bzw. nicht jene technischen Eigenschaften besitzt, die man gerne gehabt hätte.

Ein Blick in die Unterlagen zur Haustür hilft häufig nicht weiter, da die Beschreibung in der Regel dürftig ist und wichtige Eigenschaften, wie beispielsweise die Einbruchhemmung gar nicht oder nur unzureichend beschrieben sind.

König Kunde will Mängel nicht hinnehmen und fragt deshalb immer häufiger bei Sachverständigen nach, wie eine Haustür in Standardausführung auszusehen hat bzw., ob die eingebaute Haustür den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Als Sachverständiger vor Ort sind dann oft ähnliche Mängel festzustellen, die ohne allzu großen Aufwand hätten vermieden werden können.
Wesentliche Anforderungen an Haustüren
Anforderungen an Haustüren waren bislang in den RAL Prüf- und Gütebestimmungen RAL-GZ 996 zu finden, die als anerkannte Regel der Technik anzusehen ist und in naher Zukunft von einer überarbeiteten Fassung (Entwurf Aug. 2005) abgelöst wird. Die neuen RAL Güte- und Prüfbestimmungen stellen auf die umfangreichen europäischen Normen ab, die eine detaillierte Beschreibung des Eigenschaftsprofils einer Haustür erlauben. Eine ähnliche Systematik hinsichtlich der Beschreibung einer Außentüre findet sich in der im Juli 2006 erschienenen DIN EN 14351-1 (Produktnorm). Bei der Vielzahl von möglichen Klassen bzw. Eigenschaften stellt sich die Frage, welche im konkreten Fall auszuwählen ist?
Für den Standardfall helfen die Einsatzempfehlungen des ifts vom August 2005 weiter. Demnach ist die Klassifizierung B2-3A-2 bis 10 m Einbauhöhe – und dies dürfte die Regel sein – für Außentüren bzw. Haustüren auszuwählen.
Dabei steht
  • B2 für die Widerstandsfähigkeit bei Windlast, wobei B die maximale Durchbiegung auf l/200 begrenzt (s. DIN EN 12210).
  • 3A für die erforderliche Klasse der Schlagregendichtheit und A auf ungeschützte Lage hinweist (s. DIN EN 12208) .
  • 2 für die erreichte Klasse der Luftdichtheit der Haustür (s. DIN EN 12207) .
Da Haustüren vor dem Außenklima schützen ist hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit über einen längeren Zeitraum das Verformungsverhalten bei unterschiedlichen Klimaten von Bedeutung. Diesbezüglich dürfte die Klasse 2 nach DIN EN 12219 der neue Standard sein, wonach Längsverformungen # 4 mm erlaubt sind, soweit die Schlagregen- und Luftdichtheit sowie die Bedienkräfte nicht beeinträchtigt werden.
Trotz neuer Klassen sollten die Konstruktionsgrundsätze früherer Tage nicht gänzlich verdrängt werden. Beispielsweise sind Haustüren in ungeschützter Lage mit Süd-Orientierung einer extremen Belastung ausgesetzt. Wenn dann raumseitig noch direkt der Wohnbereich anschließt und zusätzlich ein Heizkörper in unmittelbarer Nähe der Tür angebracht wird, sind Reklamationen vorprogrammiert. Ein Vordach oder besser ein Windfang sind in jedem Fall zu empfehlen, auch der Bodenbelag sollte im Bereich von Haustüren Feuchte unempfindlich sein und im äußeren Bereich ein ausreichendes Gefälle nach außen aufweisen.
Von zunehmender Bedeutung ist bei Haustüren die Einbruchhemmung, die gemäß DIN V ENV 1627 durch Widerstandsklassen beschrieben wird. Je nach Gefährdungsniveau sind die entsprechenden Widerstandsklassen WK 1 bis WK 6 auszuschreiben. Aber auch wenn keine Klasse gefordert oder konkret beschrieben wird, sollte ein Schutzniveau erreicht werden, das WK 2 entspricht.
Häufige Beanstandungen: Schwellenausbildung
Werden Haustüren beanstandet ist häufig die Schwellenausbildung im Brennpunkt. Nicht selten stellt sich die Frage, wie hoch die Schwelle sein darf, damit diese noch als gebrauchstauglich anzusehen ist. Diesbezüglich hat sich in der Praxis eine maximale Schwellenhöhe von 25 mm über Oberkante Fertigfußboden (OFF, s. Abbildung) etabliert, die sich aus der früheren DIN 18025-1 ableitet und als anerkannte Regel der Technik zu sehen ist.
Soweit schwellenlose Konstruktionen gefordert werden, sind in der Regel zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um einen ausreichenden Regenschutz gewährleisten zu können. Beispielsweise sollte dann
  • der äußere Bereich eine ausreichende Neigung von mindestens 5° aufweisen
  • ein baulicher Regenschutz durch Vordach, Windfang oder besser Vorbau vorhanden sein
  • Entwässerungsrinnen oder ähnliches vorgesehen werden.
Auch bei Haustürschwellen sind die Mindestanforderungen im Bereich von Wärmebrücken nach DIN 4108-2 zu beachten. Diese DIN ist in den betreffenden Teilen bauaufsichtlich eingeführt und kann schon deshalb vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Soweit der Nachweis des Mindestwärmeschutzes im Bereich von Wärmebrücken nicht über das Beiblatt 2 geführt werden kann – und dies ist bei Haustürschwellen nicht möglich, da entsprechende Details dort fehlen – ist der Nachweis gemäß DIN 4108-2 über den Temperaturfaktor fRsi (Differenz zwischen der Temperatur auf der Innenoberfläche eines Bauteils und der Außenlufttemperatur, bezogen auf die Temperaturdifferenz zwischen Innenluft und Außenluft) zu führen.
Bei Haustürschwellen ist nach unseren Berechnungen der in DIN 4108-2 geforderte Temperaturfaktor fRsi $ 0,70 für den Bereich des Baukörperanschlusses mit thermisch getrennten Schwellenkonstruktionen zu erreichen, wobei fRsi $ 0,70 einer Oberflächentemperatur von $ 12,6 °C entspricht. Stahlwinkel als Anschlag, wie auf dem Bild auf der nächsten Seite zu sehen, führen bei entsprechend niedrigen Außentemperaturen zur Tauwasserbildung und nicht selten zur Eisbildung und entsprechen nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik.
Zur Verdeutlichung ist nachfolgend eine entsprechende Isothermenberechnung wiedergegeben, auf der deutlich die 12,6 °C Isotherme zu erkennen ist, die im Anschlussbereich aus der Konstruktion heraustritt (Randbedingungen gemäß DIN 4108-2).
Bei Verwendung von thermisch getrennten Schwellenprofilen besteht zudem die Möglichkeit, beim Hersteller der Profile entsprechende Prüfzeugnisse hinsichtlich Schlagregen- und Luftdichtheit anzufordern.
Einbruchhemmung
Grundsätzlich sind Leistungsmerkmale von Haustüren, wie die Einbruchhemmung als ergänzende Leistungsmerkmale, zu vereinbaren. Hierfür kann beispielsweise entsprechend dem gewünschten Schutzniveau eine bestimmte Widerstandsklasse nach DIN V ENV 1627 vereinbart werden. Damit sind die einzuhaltenden Klassifizierungen hinsichtlich der Einbruchhemmung für fast alle Komponenten der betreffenden Haustür bestimmt. Die ausgeschriebene Widerstandsklasse kann dann von der ausführenden Firma durch einen entsprechenden Prüfbericht nachgewiesen werden.
Fehlt eine konkrete Leistungsbeschreibung hinsichtlich der Einbruchhemmung, so ist dennoch im Hinblick auf die Gebrauchstauglichkeit der Haustür eine Grundsicherheit vom Ausführenden zu erfüllen, die im Regelfall (kein erhöhtes Schutzbedürfnis) der Widerstandsklasse WK 2 entspricht. Bei der Einbruchhemmung ist zu beachten, dass jede Haustür nur so gut sein kann wie das „schwächste Glied in der Kette“. Die nebenstehende Grafik gibt eine Übersicht der wesentlichen Merkmale bzw. Komponenten wider, die im Hinblick auf die Einbruchhemmung zu beachten sind.
In der Tabelle ist eine Zusammenfassung der Bauteile und deren Klassifizierung bzw. Mindestausstattung im Hinblick auf die Einbruchhemmung wiedergegeben. Die angegebenen Klassifizierungen entsprechen im wesentlichen den Anforderungen an Beschlägen nach DIN V ENV 1627 zur Einstufung in die Widerstandsklasse WK 2. Dies bedeutet, dass, soweit die genannten Klassen bzw. Merkmale eingehalten werden, man einer Überprüfung beispielsweise im Rahmen eines Gutachtens zuversichtlich entgegen sehen kann.
Eine Haustür mit einbruchhemmenden Merkmalen, wie in der Tabelle beschrieben, ist noch keine einbruchhemmende Haustüre nach DIN V ENV 1627, da die entsprechende Überprüfung fehlt. Bei den Prüfungen werden beispielsweise Schwachstellen, wie die Anbindung der Verglasung an den Rahmen, schnell aufgespürt. Dem Prüfbericht wird man neben der erreichten Widerstandsklasse auch allgemeine Angaben zur Konstruktion (max. Abmessungen) entnehmen können.
Des Weiteren ist bei der Montage von einbruchhemmenden Bauteilen nach DIN V ENV 1627 die Montageanweisung des Herstellers zu beachten. Die fachgerechte Montage wird schließlich vom Ausführenden durch die Montagebescheinigung bestätigt.
Letztlich kann eine Haustür ihre Funktion hinsichtlich der Einbruchhemmung nur erfüllen, wenn diese geschlossen und verriegelt ist. Dies ist nicht jedem Nutzer bewusst, auch wenn dies in den Vertragsbedingungen seiner Hausratversicherung stehen mag. Deshalb sollte der Nutzer von der ausführenden Firma ausdrücklich, beispielsweise in Form einer Gebrauchsanweisung, darauf hingewiesen werden. ■

Literaturverzeichnis

  • DIN EN 356: 2000-02, Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff; Alle DIN-Normen: Beuth Verlag GmbH
  • DIN EN 1303: 2005-04, Baubeschläge – Schließzylinder für Schlösser – Anforderungen und Prüfverfahren
  • DIN V ENV 1627: 1999-04, Fenster, Türen, Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung
  • DIN EN 1906: 2002-05, Schlösser und Baubeschläge – Türdrücker und Türknäufe – Anforderungen und Prüfverfahren
  • DIN EN 1935: 2002-05, Baubeschläge – Einachsige Tür- und Fensterbänder – Anforderungen und Prüfverfahren
  • DIN 4108-2: 2003-07, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
  • DIN EN 12207: 2000-06, Fenster und Türen – Luftdurchlässigkeit – Klassifizierung
  • DIN EN 12208: 2000-06, Fenster und Türen – Schlagregendichtheit – Klassifizierung
  • DIN EN 12210: 2003-08, Fenster und Türen – Widerstandsfähigkeit bei Windlast – Klassifizierung
  • DIN EN 12209: 2004-03, Schlösser und Baubeschläge – Schlösser – Mechanisch betätigte Schlösser und Schließbleche – Anforderungen und Prüfverfahren
  • DIN EN 12219: 2000-06, Türen – Klimaeinflüsse – Anforderungen und Klassifizierung
  • DIN EN 14351-1: 2006-07, Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit
  • DIN 18357: 2002-12, VOB Teil C, Beschlagarbeiten
  • Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren – Teil 1; 2005-08; ift Rosenheim
  • Technische Richtlinie des Glaserhandwerks/Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks. Nr. 20. Einbau von Fenstern und Fenstertüren mit Anwendungsbeispielen. Ausarbeitung: ift Rosenheim. Hrsg.: Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Düsseldorf 1998
  • Leitfaden zur Montage. Der Einbau von Fenstern, Fassaden und Haustüren mit Qualitätskontrolle durch das RAL-Gütezeichen. Bearbeiter: ift Rosenheim. Hrsg.: RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M.
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