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Ein bisschen flexibler

Die Berufsausbildung soll reformiert werden
Ein bisschen flexibler

Ein bisschen  flexibler
Schwerpunkte können während der Ausbildung zum Tischler zukünftig in vier Handlungsfeldern gesetzt werden: Möbel- und Inneneinrichtungen, Bauelemente und fassadenabschließende Elemente, Ausbauten sowie Dienstleistungen (Cartoon: Thomas Lindenthal)
Eine Mehrheit der Tischler und Schreiner befürwortet auch heute noch das Prinzip der Tischlerausbildung zum „Generalisten”. Gleichzeitig gibt es eine Fülle von Hinweisen, die eine Überarbeitung der Ausbildungsordnung fordern, um die Probleme, die durch die Spezialisierung der Betriebe bedingt sind, in der Berufspraxis besser berücksichtigen zu können. Mit vier unterschiedlichen Handlungsfeldern soll dieser Entwicklung in der Ausbildung zukünftig Rechnung getragen werden. Allerdings soll der zeitliche Rahmen für die Möglichkeit der Differenzierung nicht viel mehr als ein halbes Jahr betragen.

Dass die Entscheidung, weiterhin den Generalisten auszubilden, richtig ist, belegen mehrere Untersuchungen: Nach der Studie „tischler projekt” (IGM, Hans Böckler Stiftung) gibt beispielsweise eine Mehrheit der Unternehmer an, dass in den letzten Jahren keines ihrer Geschäftsfelder an Bedeutung verloren hat und sie für die Zukunft keine Notwendigkeit einer stärkeren Konzentration auf bestimmte Geschäftsfelder sehen.

Eine Befragung von knapp 3 000 Tischlerbetrieben, veranlasst durch die Fachverbände des Tischlerhandwerks NRW, Niedersachsen/Bremen, Schleswig-Holstein sowie der östlichen Bundesländer, zeigt ebenfalls, dass mehr als zwei Drittel aller Betriebe sieben und mehr Angebotsschwerpunkte haben. Dabei dominieren zwar der Innenausbau sowie der Bereich Fenster und Wintergärten, aber die Kombination beider Angebotsschwerpunkte miteinander oder mit anderen Spezialangeboten lässt es nicht wünschenswert erscheinen, die Ausbildung in den Bereich des „Möbeltischlers” und des „Bautischlers” als mögliches Strukturmodell nach „Fachrichtungen” zu teilen. Ausbildungsberufe mit Fachrichtungen weisen Differenzierungen im Berufsbild aus, so dass die Auszubildenden unterschiedliche Qualifikationen, bezogen auf die jeweilige Fachrichtung, erwerben.
Es gibt jedoch viele Hinweise , die eine Änderung der aktuellen Ausbildungsordnung fordern, damit die Probleme der Spezialisierung der Betriebe in der Berufspraxis besser berücksichtigt werden können. Das Bundesinstitut für Berufsbildung empfiehlt, die derzeitige Situation durch eine Novellierung der aktuellen Ausbildungsverordnung zu verbessern.
Die Evaluation der Ausbildungsverordnung Tischler/-in – eine Untersuchung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) – hat ergeben, dass die Ausbildungsdauer, trotz der berechtigten Bedenken aller befragten Gruppen, bei den derzeitigen drei Jahren bleiben sollte. Der aus der Befragung ermittelte zusätzliche Zeitbedarf von neun Wochen für die Ausbildung rechtfertige nicht die Forderung nach einer Verlängerung auf dreieinhalb Jahre, so die Empfehlung des Berufsinstituts für Berufsbildung.
Strukturmodell der Handlungsfelder
Um das Ausbilden für die im Tischlerhandwerk breit gefächerte Produkt- und Tätigkeitspalette weiterhin für möglichst viele Betriebe zu sichern, hat man sich für das Strukturmodell nach Handlungsfeldern entschieden. In diesen Handlungsfeldern soll sich die Struktur der betrieblichen Schwerpunkte widerspiegeln. So schlägt es zumindest der Arbeitskreis vor, der vom Berufsbildungsausschuss HKH beauftragt worden ist. Seine Ergebnisse stellte der Arbeitskreis den Teilnehmern einer außerordentlichen Berufbildungstagung im März in Kassel vor.
Dem Arbeitskreis ging es darum, eine zukunftsfähige Struktur für die Ausbildung im Tischler- und Schreinerhandwerk zu schaffen. Vorbild für die Überarbeitung der Ausbildungsverordnung Tischler/-in war die neue Ausbildungsverordnung des Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, bei der die Idee der Handlungsfelder schon umgesetzt worden ist.
Die Vorschläge des Arbeitskreises im Einzelnen:
Das „Strukturmodell der Handlungsfelder” basiert auf der derzeit geltenden Ausbildungsverordnung Tischler/-in. Mit geringfügigen Änderungen könnten alle bereits vorhandenen Berufsbildungspositionen aus der jetzt gültigen AVO übernommen werden.
Die Änderungsvorschläge beziehen sich auf die §§ 4 und 9 (siehe Kästen). Die §§ 5 bis 7 können aus der gültigen AVO Tischler/-in unverändert übernommen werden.
Die Besonderheit des „Strukturmodells der Handlungsfelder” gegenüber dem des „Monoberufs” zeigt sich in der Definition der „Handlungsfelder” in § 4 (2). Für alle „Handlungsfelder” werden Fachaufgaben festgelegt. Diese werden in einer eigenen Berufsbildungsposition in § 4 (1) mit der Bezeichnung „Durchführen von Fachaufgaben im Handlungsfeld” definiert. Durch die „offene Formulierung” ist sicher gestellt, dass die Aufgaben in allen Handlungsfeldern nach jeweiliger Ausrichtung und Spezialisierung der Betriebe durchgeführt werden können. Sie sollen jedoch auch in einem „Monobetrieb” ohne eindeutigen Angebotsschwerpunkt zur Vertiefung des Fachwissens beitragen. Soll heißen: Der Betrieb kann sich auf Handlungsfelder festlegen, er muss aber nicht.
Der zeitliche Rahmen zur Abhandlung der Fachaufgaben in einem Handlungsfeld soll, so will es das BIBB, nicht mehr als 26 Wochen umfassen.
Die Schule vermittelt nach wie vor die gesamte Berufsfeldbreite, denkbar ist – bei Bedarf – eine differenzierte Oberstufe.
Die Handlungsfelder im Einzelnen
Und so lauten die Arbeitstitel der von der Arbeitsgruppe empfohlenen Handlungsfelder:
  • 1. Möbel- und Inneneinrichtungen
  • 2. Bauelemente und fassadenabschließende Elemente
  • 3. Ausbauten
  • 4. Dienstleistungen.
Zu den Handlungsfeldern gehören u. a. die folgenden Gebiete:
  • 1. Möbel- und Inneneinrichtungen, insbesondere Büro- und Ladeneinrichtungen, Küchen, Wand- und Deckenverkleidungen, Messebauten, Gehäuse, Kleinserienerzeugnisse
  • 2. Bauelemente und fassadenabschließende Elemente, insbesondere Fenster, Innen- und Außentüren, Treppen, Wintergärten
  • 3. Ausbauten, insbesondere Trennwände, Trockenbau, Böden, Fahrzeugein- und -ausbauten
  • 4. Dienstleistungen, wie Reparaturen, Schließ- und Schutztechnik, Instandhalten, -setzen und Restaurieren.
Die dazugehörigen Fachaufgaben
Für die im jeweiligen Handlungsfeld durchzuführenden Fachaufgaben werden die folgenden Formulierungen vorgeschlagen:
  • 1. Kundenorientierte Auftragsbearbeitung
  • 2. Auftragsdurchführung
  • 3. Werkstoffeigenschaften
  • 4. Anwenden von C-Techniken
  • 5. Anwenden von Oberflächentechniken
  • 6. Anwenden von Einbau- und Montagetechniken.
Vorteile des neuen Strukturmodells
Das von der Arbeitsgruppe ausgewählte und empfohlene Strukturmodell der Handlungsfelder
  • erlaubt die weitgehende Übernahme der ausformulierten Teile des aktuellen Ausbildungsrahmenplans,
  • definiert eindeutig das Verhältnis zu anderen Gewerken und damit auch das Volumen der wirtschaftlichen Aktivitäten,
  • beschreibt über die Handlungsfelder, welche spezielle Kompetenz das Tischlerhandwerk in einzelnen Tätigkeiten hat,
  • verhindert durch rechtzeitige Integration und Akzentuierung neuer Teilkompetenzen als neu definierte Handlungsfelder Abspaltungen einzelner Tätigkeitsbereiche und die Atomisierung des Berufsbildes durch Nichtberücksichtigung weiterer Spezialisierungen,
  • ermöglicht den Betrieben, ihr bzw. ihre Handlungsfeld/er selbst zu bestimmen,
  • berücksichtigt die tatsächliche Auftragsstruktur des Betriebes,
  • stellt die begriffliche Übereinstimmung zum Rahmenlehrplan her, der als zentrales Strukturierungsmerkmal das „Handlungsfeld” definiert, aus dem dann das schulisch verbindliche „Lernfeld” abgeleitet wird. Ziel ist die Umsetzung in entsprechende „Lernsituationen”.
  • Darüber hinaus stellen die „offen formulierten Fachaufgaben” den Einstieg in ein stimmiges und durchgängiges Aus- und Weiterbildungskonzept sicher, das in den auf die Meisterprüfung anrechenbaren Weiterbildungsbausteinen „Kundenberater, Fertigungsplaner und Fachbauleiter” sichtbaren Ausdruck erfährt.
Die Handlungsfelder in der Prüfung
Um den Handlungsfeldern in der praktischen Prüfung gerecht zu werden, ist neben der Differenzierung beim Gesellenstück eine differenzierte Arbeitsprobe denkbar, in der zwei Stücke gefertigt werden, die jeweils aus einem der Handlungsfelder des Azubis stammen. Angestrebt sind handlungsorientierte Situationsaufgaben.
Das Handlungsfeld, in dem überwiegend ausgebildet wurde, könnte auch im Ausbildungsprofil benannt werden. Das Ausbildungsprofil sollte – so sieht es die Ausbildungsordnung von 1997 vor – in dreisprachiger Fassung dem Gesellenbrief beigelegt werden (siehe auch Rubrik „Arbeiten im Ausland“).
Wie geht es weiter?
Jetzt steht der Entwurf in den Landesgremien zur Diskussion. Im Herbst 2004 soll der Entwurf verabschiedet werden und dann durch die Instanzen (IG Metall, BIBB, Bundesministerium für Wirtschaft sowie Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie) gehen. Die Sozialpartner (IG Metall, BHKH) haben ihre Zustimmung für eine Novellierung der AVO bereits signalisiert. Über die konkrete Umsetzung muss allerdings noch gesprochen werden.
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Heute

§ 9 Gesellenprüfung/Abschlussprüfung

(3) Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung in den Prüfungsfächern Technologie, Konstruktion und Arbeitsplanung, Technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. Es kommen Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen.
(8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und in der schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der praktischen Prüfung in den Arbeitsproben insgesamt und innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Zukünftig

§ 4 Ausbildungsberufsbild

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
  • 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • 4 Umweltschutz, rationelle Energieverwendung
  • 5 Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation
  • 6 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse
  • 7 Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen, Grundlagen
der Formgebung
  • 8 Werkstofftechnologie
  • 9 Bearbeiten von Holz- und Holzwerkstoffen
  • 10 Be- und Verarbeiten von Kunststoffen
  • 11 Be- und Verarbeiten von Metallen
  • 12 Verarbeiten von Glas, Dämm- und Dichtstoffen
  • 13 Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen, Anlagen und
Vorrichtungen
  • 14 Herstellen von Teilen und Zusammensetzen zu Erzeugnissen
  • 15 Montieren von Beschlägen
  • 16 Veredeln und Schützen von Oberflächen
  • 17 Einbauen von montagefertigen Teilen und Erzeugnissen
  • 18 Instandhalten von Teilen und Erzeugnissen
  • 19 Vorbereiten und Ausführen von Restaurierungsarbeiten
  • 20 Qualitätssichernde Maßnahmen
  • 21 Durchführen von Fachaufgaben im Handlungsfeld:
  • 21.1 Kundenorientierte Auftragsbearbeitung
  • 21.2 Auftragsdurchführung
  • 21.3 Werkstoffeigenschaften
  • 21.4 Anwenden von C-Techniken
  • 21.5 Anwenden von Oberflächentechniken
  • 21.6 Anwenden von Einbau- und Montagetechniken
(2) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach Absatz 1 Nr. 21 sind in einem der folgenden Handlungsfelder anzuwenden und zu vertiefen:
  • 1. Möbel- und Inneneinrichtungen
  • 2. Bauelemente und fassadenabschließende Elemente
  • 3. Ausbauten
  • 4. Dienstleistungen
Das Handlungsfeld wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Andere Handlungsfelder sind zulässig, wenn in ihnen die Fertigkeiten und Kenntnisse nach Absatz 1 vermittelt werden können.

Heute

§ 4 Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
  • 1. Berufsbildung
  • 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • 3. Arbeits- und Tarifrecht
  • 4. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  • 5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse
  • 6. Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen,
Grundlagen der Formgebung
7. Unterscheiden von Holz und Holzwerkstoffen, Auswählen nach
Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit
  • 8. Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen
  • 9. Verarbeiten von Furnieren
  • 10. Verarbeiten von Kunststoffen
  • 11. Verarbeiten von Metallen und Glas
  • 12. Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen, Anlagen und
Vorrichtungen
  • 13. Herstellen von Teilen und Zusammensetzen zu Erzeugnissen
  • 14. Montieren von Beschlägen
  • 15. Veredeln von Oberflächen
  • 16. Ausführen des konstruktiven und chemischen Holzschutzes
  • 17. Einbauen von montagefertigen Teilen und Erzeugnissen
  • 18. Instandhalten von Teilen und Erzeugnissen
  • 19. Vorbereiten und Ausführen von Restaurierungsarbeiten
  • 20. Qualitätssicherung und Abnahme

Der Arbeitskreis
Wolfgang Heer, Bereichsleiter Berufsbildung des Fachverband Schreinerhandwerk Bayern
Brigitta Ehlers-Staack, Referentin für Berufsbildung beim Landesfachverband Niedersachsen/Bremen.
Gerd Horn, Studiendirektor Berufskolleg für Technik Ahaus, Fachschule für Holztechnik.
Jürgen Heller, Berufsbildungsausschuss Landesfachverband NRW
Karl Sauerbier, Berufsbildungsausschuss Landesfachverband Hessen
Rainer Adams, Berufsbildungsausschuss Landesfachverband Rheinland-Pfalz

Zukünftig

§ 9 Gesellenprüfung/Abschlussprüfung

Die Abschnitte (1) und (2) bleiben bestehen.
Geändert werden muss der Abschnitt (3) wie folgt:
(3) Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
  • 1. Gestaltung, Konstruktion und Arbeitsplanung
  • 2. Werkstofftechnik
  • 3. Fertigungs- und Montagetechnik
  • 4. Wirtschafts- und Sozialkunde
(8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen Prüfung und in den schriftlichen Prüfungsbereichen sowie innerhalb der praktischen Prüfung in der Arbeitsprobe mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Weiterhin sind in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen. Werden die Prüfungsleistungen in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
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Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
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