Seit Beginn dieses Jahres können Privatkunden Handwerksleistungen zur Erhaltung, Modernisierung und Renovierung von der Steuer absetzen. Der Steuerbonus beträgt gem. § 35 a Abs. 2 S. 2 EStG pro Haushalt und Jahr: 20 Prozent von maximal 3000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 600 Euro.
Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.).
Das ZDH hat einen Flyer zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen herausgebracht. Dieser ist jetzt noch einmal neu aufgelegt worden. Vor allem Handwerksbetriebe setzen das Faltblatt mehr und mehr in der Kundenwerbung ein.
Der Flyer kann im Internet unter www.zdh.de als pdf-Dokument heruntergeladen oder ab 10 Euro/100 Stück bestellt werden.
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