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Freiwilliges Abkommen für „legales Holz“

GD Holz e.V. begrüßt Holzhandelssicherungsgesetz
Freiwilliges Abkommen für „legales Holz“

Am 15. Juli 2011 ist das zuvor im Bundestag und Bundesrat beratene Holzhandelssicherungsgesetz in Kraft getreten. Zukünftig regelt das Gesetz die Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen (VPA) im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans der EU abgeschlossen haben. Derzeit betrifft das Ghana, Kamerun, Republik Kongo, Zentralafrikanische Republik, Indonesien und Liberia. Ab 2013 wird das Gesetz um die EU-Holzhandelsverordnung erweitert, die das illegale Erstinverkehrbringen von Holz und Holzprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt verbietet.

Der GD Holz e.V. begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission und der Bundesregierung, den Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag zu verschärfen. Schon seit einigen Jahren hat der Verband einen Verhaltenskodex inne, welcher die Absicht der Mitgliedsfirmen untermauert, ausschließlich legale Holzprodukte zu handeln. Dieser Kodex sei nun als fester Bestandteil in die Satzung aufgenommen worden. Durch die Abkommen im Rahmen von FLEGT kann nun der Handel mit legalen Holzwaren gewährleistet werden.
Ebenso setzt sich der GD Holz für einen weiterhin pragmatischen Geschäftsablauf des Holzimports ein.
Da die umzusetzende Holzhandelsverordnung hinsichtlich ihrer Bestimmungen nicht zu einem bürokratischen Mehraufwand führen dürfe, bewirbt sich der GD Holz e.V. um die Position einer Überwachungsorganisation.
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