Die Deutsche Gesellschaft für Mittelstandsberatung und der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. haben einen eigenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zahlungsmoral vorgelegt. Verzögerte Zahlungseingänge sind eine wesentliche Ursache der zunehmenden Insolvenzen kleiner und mittlerer Baubetriebe. Der Gesetzesentwurf der Initiative zur Stärkung der mittelständischen Bauwirtschaft sieht vor, die Verweigerungsrechte zu begrenzen. Besteller eines Bauwerks dürften bei mangelhafter oder vertragswidriger Leistung in Zukunft höchstens den doppelten Gegenwert der noch nicht erfüllten Werkleistungen einbehalten. Dieser Entwurf ist am 29. September auf einer Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag zum Bauvertragsrecht behandelt worden. Gegenwärtig müssen Bauhandwerker ihre Leistungen -vorfinanzieren. Besonders bei Großprojekten warten sie oft lange auf ihr Geld. Schluß- und Abschlagszahlungen werden überwiegend weit nach Fälligkeit gezahlt. Auftraggeber können gegenwärtig einen Betrag bis zum fünffachen Wert der Mängelbeseitigung einbehalten. n
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