Vielen Handwerksunternehmern macht die mangelhafte Zahlungsmoral ihrer Auftraggeber zusätzlich zur schwierigen wirtschaftlichen Lage zu schaffen. Die alte Regel „gutes Geld für gute Arbeit“ gilt immer seltener. Dies kann in Kombination mit der oft geringen Eigenkapitalquote vieler Handwerksunternehmen zu Liquiditätsproblemen und im Extremfall zu Insolvenzen führen.
Anfang April 2006 hat sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit dem Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes befasst, das zwar die Problematik der schlechten Zahlungsmoral nicht insgesamt lösen, aber einen wichtigen Beitrag zur besseren Absicherung von Handwerksunternehmen leisten kann. Wichtig sind folgende Elemente des Gesetzentwurfs:
- Die Wirkung der Abnahme soll vereinheitlicht werden. Das heißt, nach der Abnahme eines Werks darf der Bauträger seinen Subunternehmern die Abnahme nicht mehr wegen angeblicher Mängel verweigern. Diese Änderung würde für viele Betriebe einen Beitrag zur Liquiditätssicherung leisten.
- Abschlagszahlungen sollen erleichtert werden. Im Gesetzentwurf wird nicht mehr auf in sich abgeschlossene Teile, sondern auf die jeweils nachgewiesene vertragsmäßige Leistung abgestellt.
- Schließlich soll die Regelung über den so genannten Druckzuschlag geändert werden. Danach darf der Auftraggeber nicht mehr das Dreifache der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten, sondern das Zweifache einbehalten.
Problematisch ist das Ansinnen im Gesetzentwurf, dass der Anspruch der Betriebe auf Abschlagszahlungen nur gegen Leistung einer Erfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 Prozent des Vergütungsanspruchs durchsetzbar sein soll. Der Handwerker darf dagegen seinerseits vom Kunden keine Sicherheiten verlangen. Eine vom Handwerk seit langem geforderte Gleichstellung der Vertragsparteien sieht auch der neue Gesetzentwurf nicht vor. Hier muss nachgebessert werden, so die Ansicht des ZDHs. Nach Schätzungen der europ. Kommission entsteht durch nicht bezahlte Rechnungen jährlich ein Schaden von 23,4 Mrd. Euro, rund 400 000 Arbeitsplätze gehen verloren.
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