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Gezielte Wahl vermeidet Ärger

Feucht- und Nassraumtüren:Definition, Einsatzbereich und Prüfung
Gezielte Wahl vermeidet Ärger

Die Reklamationen über ungeeignete Türelemente im Bad- und Duschbereich häufen sich. Typische Schadensbilder sind verzogene Türblätter, Abzeichnen der Rahmen und Einleimer, Rissbildung bzw. Abblättern der Beschichtungen vor allem im Bodenbereich. Durch klar definierte Einsatz- und Prüfkriterien können solche Schadensfälle vermieden werden.

Der zweifellos vorhandenen Grauzone, falsch ausgewählter und eingesetzter Türen in Feucht- und Nassräumen ist ein Ende zu setzen. Eine entsprechende Begriffsdefinition ist notwendig, um der immer häufiger werdenden (zum Teil in falsche Richtung zielenden) Auseinandersetzung bei schadhaften Türen durch Feucht- und Nässeeinwirkung Aufklärung zu geben.

Einsatzbereiche vonFeuchtraumtüren
In Sanitärzellen, Hotelzimmern, Schulen, Krankenhäusern Heimen und dergleichen sowie in Wohnungen, wo keine Fensterlüftung und keine bauliche Maßnahme zur Vermeidung erhöhter Spritz- und Kondenswasserbildung gegeben ist.
Einsatzbereiche vonNassraumtüren
In öffentlichen Duschräumen, Badeanstalten sowie in Bädern und Saunen von Hotels, Krankenhäusern oder privaten Bereichen.
• Anmerkung: Bäder und Duschen in allgemeinen Wohnräumen und Hotelzimmern werden üblicherweise nicht mit diesen Türen ausgestattet. Es wird davon ausgegangen, dass diese Räume entweder Fenster zur Stoßbelüftung oder bei Zwangsbelüftung eine ausreichende Lüfterleistung aufweisen. Des weiteren ist ein Abstand von mindestens 1,5 m zur Türe oder eine entsprechende Spritz- bzw. Duschwand zur Türe hin vorgesehen.
Unter Stoßbelüftung wird verstanden, dass nach dem Baden/Duschen die Fenster je nach Jahreszeit (im Sommer länger!) mindestens 10 bis 20 Minuten auf mindestens 70 Grad geöffnet werden. Kippen ist kein geeignetes Lüften!
Es empfiehlt sich bereits im Wohnraum bei Bädern und/oder Duschen ohne Fenster, wegen der möglicherweise kurz auftretenden Kondensation an den Türblattflächen und insbesondere der Türblattunterkante, Feuchtraumtüren einzusetzen.
Für Nassraumtüren in öffentlichen Gebäuden sind dampfstrahlbeständige, leicht desinfizierbare und damit hygienisch und leicht zu pflegende Oberflächen empfehlenswert.
Prüfung
Seit Februar 2002 liegt von der Gütegemeinschaft Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen e. V. die „Güte- und Prüfbestimmungen für Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen Teil III: Feucht- und Nassraumtüren“ vor. Bis zum Erscheinen dieser Prüfgrundlage wurden Prüfungen häufig nach internen Institutsrichtlinien durchgeführt, wie beispielsweise die vom Prüfinstitut Türentechnik und Einbruchsicherheit PTE Rosenheim erarbeitete „Richtlinie zur Prüfung von Feucht- und Nassraumtüren“.
Laut Geltungsbereich der RAL-RG 426 Teil III können die Türelemente auch aus anderen Materialien (gemäß DIN 68706 Teil 1) bestehen. Zarge und Türblatt, welche Holz oder Holzwerkstoffe besitzen, müssen allseitig an den Flächen und Kanten, einschließlich unten quer, aus wasserabweisenden Materialien, bzw. gleich aus Kunststoffen bestehen. Den Kanten, speziell den Beschichtungs- und sichtbaren Klebefugen, ist eine spezielle Aufmerksamkeit zu schenken. Die Beschläge müssen einen ausreichenden Korrosionsschutz aufweisen.
Zur Prüfung werden stets komplett montierte Türblätter, d. h. mit allen Beschlagsteilen wie Bänder, Schloss, Drückergarnitur vorgestellt.
Die Prüfung der Feucht- und Nassraumtüren unterscheidet sich in den alternativen Besprühpositionen, Besprüh- und Trockenzeiten sowie der Temperatur des auf die Türblattoberfläche treffenden Wassers. Die Wasserhärte von ca. 20° DH, der Spülmittelzusatz von ca. 5 ml handelüblichen Reinigungsmitteln (z. B. Pril) auf 10l Wasser bei ggf. Zugabe von Entschäumungsmitteln sowie die Fördermenge von 1 l/min je Vollkegeldüse (2 Düsen im Abstand von 400 mm) sind unabhängig der Feucht- bzw. Nassraumtürenprüfung. Der Abstand der Düsen zur Türblattoberfläche beträgt jeweils ca. 300 mm.
Prüfung der Feuchteinwirkung
Die Öffnungsoberfläche des senkrecht in einer Normzarge montierten Türblattes (Prüfkörper) wird zyklisch, in einer Höhe von 500 mm gemessen, von der Türblattunterkante mit kaltem Wasser „beduscht“. Dabei wird über einen Zeitraum von 24 Stunden jeweils 0,5 min besprüht. Die anschließende Trockenzeit beträgt 29,5 min. Daraus ergeben sich eine Anzahl von 48 Prüfzyklen. Der Prüfstand hat die Form einer Duschzelle (siehe Abb.). Die Temperatur des auf die Türblattoberfläche treffenden Wassers hat dabei 20 °C zu betragen.
Prüfung der Nasseinwirkung
Abweichend zur zuvor beschriebenen „Prüfung der Feuchteinwirkung“ erfolgt die Besprühung in einer Höhe von 1500 mm und setzen die 48 Prüfzyklen innerhalb von 24 Stunden je Prüfzyklus aus 4 min Besprühen und einer Trocknungszeit von 26 min zusammen. Die Temperatur des auf die Türblattoberfläche treffenden Wassers hat hierbei 30 °C zu betragen.
Vor, unmittelbar danach und 24 Stunden nach der Feucht- bzw. Nasseinwirkung sind folgende Einzelprüfungen erforderlich:
• Prüfung von Fehlern in der allgemeinen Ebenheit nach DIN EN 952
• Prüfung der Wasseraufnahme durch Messung der Masse des Prüfkörpers mit einer Genauigkeit von 20 g
• Messung der Dicke.
• Visuelle Beurteilung des Probekörpers. Hierzu zählen:
• Oberflächenschäden wie Verfärbungen, Risse, Stoßfugen bei Furnierdecklagen
• Beurteilung der Kantenfestigkeit und der Klebfestigkeit der Decklagen bzw. Deckplatten und Kanten
• Aufquellungen und Ablösungen insbesondere an den potentiellen Wassereintrittsstellen wie Band- und Schlossbereich sowie an der Unterkante der Tür
• Abzeichnungen in der Decklage.
Güteüberwachung und Kennzeichnung
Die Güteüberwachung besteht aus einer Typprüfung (Erstprüfung), einer laufenden Eigenüberwachung, einer Fremdüberwachung und einer Wiederholungsprüfung. Zur Erteilung des RAL Gütezeichens Feucht- und Nassraumtüren muss zusätzlich der Nachweis nach RAL-RG 426 Teil I (klimatische und mechanische Anforderungen) erbracht und klassifiziert z. B. „II – M“ sein.
Feucht- und Nassraumtüren des betreffenden Typs können dann vom Hersteller mit dem Gütezeichen der Gütegemeinschaft in Verbindung mit dem Zusatz „Feucht- oder Nassraumtür“ gekennzeichnet werden, sofern in Konstruktion, Material u. ä. keine die Klassenzugehörigkeit beeinflussende Änderung in der Produktion vorgenommen werden. Für die Anwendung des Gütezeichens gelten ausschließlich die Durchführungsbestimmungen der Gütegemeinschaft Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen e. V., Gießen.
Schlussbetrachtung
Im Prüfinstitut Türentechnik + Einbruchsicherheit (PTE Rosenheim) wurden die ersten Prüfungen an Feucht- und Nassraumtüren gemäß der RAL-RG 426 Teil III erfolgreich durchgeführt. Es bleibt zu hoffen, dass mit Erscheinen dieser RAL-Richtlinie und die damit verbundene Möglichkeit diese Türen eindeutig zu kennzeichnen, die Diskussion um falsch eingesetzten Türen ein Ende gesetzt wird.
Noch ein Tipp für Praktiker: Vor einer nachträglichen spanabhebenden Bearbeitung (Nachhobeln, Kürzen) wird dringend abgeraten. Es ist auf alle Fälle Kontakt mit dem Türblatthersteller aufzunehmen. Dies setzt eine Kennzeichnung als selbstverständlich voraus.
Prüfinstitut Türentechnik +Einbruchsicherheit (PTE Rosenheim) o
Definitionen Feuchtraumtüren
Türen, die überwiegend kurzzeitig sehr hoher Luftfeuchtigkeit (bis 100 %) ausgesetzt sind. Sie werden zusätzlich kurzfristig Spritzwasser und/oder herunterfließendem Kondenswasser, tropfbarem Wasser ausgesetzt. Bei dem Spritz- und Tropfwasser handelt es sich sowohl um klares als auch mit Reinigungsmitteln, Bodenpflegemitteln, Dusch- und Badezusätzen versetztes Wasser.
Nassraumtüren
Türen die generell auch längerer Zeit tropfbarem Wasser ausgesetzt sind. Das Wasser kann neben üblichen Körperpflege- und Reinigungsmitteln auch aggressive Boden- und Fliesenreinigungsmittel enthalten.
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