Das Handwerk hat sich erfolgreich für Verbesserungen bei der Berechnung der Beitragslast für Betriebe eingesetzt: So wurde gegenüber den ursprünglichen Planungen die von der Beschäftigtenzahl abhängige Beitragsstaffel zugunsten kleinerer Betriebe verbessert. Es ist gelungen, ein Fahrzeug pro Betriebsstätte freizustellen. Zudem wurden die Auszubildenden von der Beitragsbemessung ausgenommen. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben darüber hinaus klargestellt, dass nur ortsfeste Betriebsstätten beitragspflichtig werden. Damit kann die Beitragspflicht für z. B Baustellencontainer vermieden werden. „Leider weist das System jedoch weiterhin entscheidende Mängel auf. So müssen Unternehmen mit Filialen, einem großen Fuhrpark oder einer hohen Teilzeitbeschäftigungsquote zum Teil deutlich mehr Rundfunkgebühr zahlen als ihre Mitbewerber“, erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Die Handwerksorganisation setzt sich weiter für Nachbesserungen des neuen Finazierungsmodells ein.
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