Nach TRGS 553 „Holzstaub“ und TRGS 560 „Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ ist sicherzustellen, daß beim Betreiben von Luftrückführungsanlagen in der Holzindustrie und im Holzhandwerk eine bestimmte Staubkonzentration nicht überschritten wird. Basierend auf o.g. Gesetzesgrundlage hat die Helmut Hund GmbH das Staubmeßgerät TM-SE-H2/H3 entwickelt. Seine Eignung, so das Unternehmen, sei in diversen Labor- und Feldversuchen nachgewiesen worden. TM-SE-H2/H3 erfülle somit alle Anforderungen und Vorgaben des Gesetzgebers gemäß deutscher Gesetzgebung und europäischer Norm.
Mit diesem System lassen sich ortsfest installierte Großfilteranlagen mit Luftrückführung überwachen. Wird das Staubüberwachungssystem TM-SE-H2/H3 in eine Alt- oder Neuanlage installiert und die technische Abnahme durch den Fachausschuß „Holz“ zeigt, daß die Staubgrenzwerte eingehalten werden, erhält die Gesamtanlage ein BG-Zeichen mit dem Zusatz H2 oder H3.
Für den Anlagenbetreiber hat das dann zur Folge, daß die bisher notwendigen Reststaubgehaltsmessungen und die damit verbundenen Prüfkosten entfallen. (Helmut Hund GmbH, 35580 Wetzlar-Nauborn) n
Teilen: