1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

BHKH: Neufassung akzeptabel

TRGS 553 Holzstaub
BHKH: Neufassung akzeptabel

BHKH: Neufassung akzeptabel
Entwarnung: Die TRGS 553 Holzstaub wurde nur leicht verschärft. Tischler und Schreiner können weiter wirtschaftlich produzieren (Foto: BHKH)
Die Technische Richtlinie Gefahrstoffe Holzstaub (TRGS 553) ist neu gefasst worden. Künftig gilt bei Maschinen der Holzbearbeitung nur noch ein Grenzwert für den anfallenden Holzstaub: 2 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3) Luft. Die bisherige TRGS kannte als weiteren Grenzwert 5 mg/m3. Der dem Bundesarbeitsministerium zugeordnete Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hatte die geänderte Regelung beschlossen. Für Tischler und Schreiner ist die neue TRGS akzeptabel, erklärt der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH).

Gemäß alter TRGS war ab 5 mg/m3 persönliche Schutzausrüstung zu tragen, zum Beispiel eine spezielle Halbmaske. In der Betriebsrealität konnte darauf weitgehend verzichtet werden, da die Mehrheit der Maschinen und Anlagen zur Holzbearbeitung einen Grenzwert von 2 mg/m3 einhält. Basis der Berechnung ist dabei der Schichtmittelwert, das Holzstaub-Aufkommen bezogen auf acht Stunden Tagesarbeit. Es werden also auch Zeiten der Nicht-Nutzung eingerechnet.
Den Grenzwert von 2 mg/m3 führte auch die bisherige TRGS auf. Sie definierte den Stand der Technik, der sich jetzt in der geänderten Regelung niedergeschlagen hat. Die neue TRGS sieht vor, dass ab 2 mg/m3 (Schichtmittelwert) ein Mundschutz (P2) zu tragen ist. Auch unterhalb dieses Grenzwertes muss der Betrieb auf Wunsch des Arbeitnehmers einen geeigneten Mundschutz zur Verfügung stellen.
„Die Verschärfung macht die Arbeit der Tischler und Schreiner umständlicher“, kommentiert Klaus Steiner, Präsidiumsmitglied im BHKH. „Die zusätzlichen Verpflichtungen für Betriebsinhaber sind aber überschaubar. Vor dem Hintergrund des Gefahrstoffrechts ist die neue Regelung annehmbar.“ Dem BHKH sei wichtig gewesen, dass Tischler und Schreiner weiter wirtschaftlich arbeiten können.
Der BHKH hatte über einen Vertreter in einem Arbeitskreis des AGS die Neufassung der TRGS mit erarbeitet. „Wir haben das Schlimmste verhindert“, berichtet Steiner. So waren Regelungen im Gespräch, die von den Betriebsinhabern teure Umbauten verlangt hätten. Auch ein Grenzwert von 0,5 mg/m3 wurde diskutiert.
Wäre die Neufassung der TRGS gescheitert, hätte sich daraus unter Umständen eine Messverpflichtung für die Betriebe ergeben. Die Einhaltung des Grenzwertes ist nun über Positivlisten sichergestellt, die der TRGS angehängt sind. Sie führen Maschinen und Arbeiten auf, bei denen der Grenzwert gesichert ist.
„Alle Änderungen, die unsere Betriebe über Gebühr belastet hätten, konnten wir abwenden“, so Steiner. „Außerdem haben wir erreicht, dass der Schichtmittelwert als Basis zur Berechnung des Grenzwertes erhalten bleibt.“
Die TRGS 553 bezieht sich auf Hölzer, insbesondere Harthölzer wie Buche und Eiche, deren Staub Krebs erzeugen kann. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Neufassung Ende September veröffentlicht. Sie ist damit in Kraft getreten.
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de